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Genehmigung von Studentenarbeit ab 15 Jahren

15/05/2026
Kurz gefasst

Jugendliche können ab sofort ab 15 Jahren einer Studentenarbeit nachgehen, unabhängig davon, ob sie noch vollzeitschulpflichtig sind oder nicht. Diese Öffnung ermöglicht es ihnen, etwas Geld zu verdienen, ihre Eigenständigkeit zu entwickeln und die Arbeitswelt früher zu entdecken. Sie kommt auch den Bedürfnissen der Unternehmen entgegen, die insbesondere in Zeiten hoher Aktivität nach Unterstützung suchen. Eine konkrete Maßnahme, um Jugendlichen mehr Möglichkeiten zu bieten und gleichzeitig die Arbeitgeber vor Ort zu unterstützen.

  • Regierung: Föderalregierung
  • Minister: David Clarinval
  • Etappe: Im Parlament verabschiedet

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