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Hitze: David Clarinval erinnert an die Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz

24/06/2026
Kurz gefasst

Angesichts von Hitzewellen erinnert der Minister für Beschäftigung, David Clarinval, daran, dass Arbeitnehmer bei zu hohen Temperaturen am Arbeitsplatz Anspruch auf eine Reihe von Schutzmaßnahmen haben. Er weist auch auf die Bedeutung der Vorausplanung hin und somit auf die Notwendigkeit, im Vorfeld einer Hitzeexposition eine Risikoanalyse durchzuführen.

Gemäß dem Gesetzbuch über das Wohlbefinden bei der Arbeit sind Arbeitgeber verpflichtet, spezifische Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer umzusetzen und vorab eine Risikoanalyse durchzuführen.

Was versteht man unter „hohen Temperaturen“? Dieser Schutz wird nicht anhand eines einfachen Thermometers ausgelöst, sondern anhand des WBGT-Index (Wet Bulb Globe Temperature), der die tatsächliche Wärmebelastung unter Berücksichtigung von Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Sonneneinstrahlung und Luftzirkulation misst. Die Eingriffsschwellen variieren je nach Arbeitsintensität: 29 °C für leichte Arbeit, 26 °C für mittelschwere Arbeit, 22 °C für schwere Arbeit und 18 °C für sehr schwere Arbeit. Sobald diese Schwellenwerte erreicht sind, muss der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen treffen, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Diese Maßnahmen umfassen unter anderem den Schutz der Arbeitnehmer vor direkter Sonneneinstrahlung, die Anpassung der Arbeitsplätze und der Arbeitsorganisation, die Bereitstellung von erfrischenden und geeigneten Getränken, die regelmäßig während der Arbeit konsumiert werden können, sowie die Anpassung des Arbeitsrhythmus. Je nach Grad der Wärmebelastung und Dauer der Exposition müssen auf Grundlage der durchgeführten Risikoanalyse Ruhezeiten während des Tages vorgesehen werden.

Die Einhaltung dieser Maßnahmen kann von der Kontrolle des Wohlbefindens bei der Arbeit überprüft werden. Der Präventionsberater oder der Arbeitsmediziner können das Personal ebenfalls informieren und Präventionsratschläge geben.

Weitere Informationen auf der Website des FÖD Beschäftigung

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