Die Kammer hat in der Nacht die von Beschäftigungsminister David Clarinval getragene Reform verabschiedet, mit der eine verkürzte Kündigungsfrist während der ersten sechs Monate eines Arbeitsvertrags wieder eingeführt wird. Diese Maßnahme entspricht einer starken Forderung der KMU und Unternehmen, die bei der Einstellung neuer Arbeitnehmer auf erhebliche Hürden stoßen, insbesondere bei jungen Menschen, die oft Schwierigkeiten haben, eine erste Berufserfahrung zu sammeln.
Konkret wird bei Beendigung des Arbeitsvertrags während der ersten sechs Beschäftigungsmonate die Kündigungsfrist auf eine Woche begrenzt. Nach Ablauf dieser Frist gelten die üblichen Kündigungsregeln uneingeschränkt weiter.
Diese Reform soll die mit der Einstellung verbundenen Risiken verringern und Arbeitgeber ermutigen, Personen mit wenig Berufserfahrung, jungen Menschen beim Berufseinstieg, Personen in beruflicher Neuorientierung sowie arbeitsmarktfernen Arbeitssuchenden vermehrt eine Chance zu geben.
Damit lässt sich die Hürde des fehlenden Berufserfahrung, mit der junge Arbeitssuchende konfrontiert sind, überwinden.
David Clarinval, Beschäftigungsminister: „Heute zögern viele Unternehmen, unbefristete Verträge abzuschließen, wegen der Einschränkungen und Unsicherheiten im Zusammenhang mit einer frühzeitigen Vertragsbeendigung. Diese Reform bringt mehr Flexibilität, während ein ausgewogener Rahmen erhalten bleibt.
Wir wollen die Einstellungshürden, insbesondere für junge Menschen, abbauen und mehr Menschen den Zugang zu einer ersten Berufserfahrung oder eine leichtere Rückkehr in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Die Wiedereinführung der Probezeit ist ein wesentlicher Hebel, um den Arbeitsmarkt anzukurbeln und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu fördern.“
Die Reform sieht außerdem vor, dass der Arbeitgeber bei einer Vertragsbeendigung während dieser Zeit seine Entscheidung schriftlich begründen muss. Diese Begründung ermöglicht es, die Umstände der Beendigung im Rahmen einer eventuellen Prüfung der sozialen Rechte des Arbeitnehmers zu objektivieren.
Die Klausel gilt ausschließlich für neue Verträge, die nach dem Inkrafttreten der Reform abgeschlossen werden, das laut Parlamentsfahrplan noch vor dem Sommer vorgesehen ist.
Diese Maßnahme reiht sich in die Reformen der Föderalregierung ein, mit denen der Arbeitsmarkt modernisiert, die Beschäftigungsquote erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit der belgischen Wirtschaft gestärkt werden soll.