Der Minister für Beschäftigung, der sich der großen Schwierigkeiten bewusst ist, mit denen Arbeitnehmer konfrontiert sein können, die gegen ihren Willen im Ausland festsitzen, möchte daran erinnern, dass es in solchen Situationen möglich ist, vorübergehende Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt zu beantragen.
David Clarinval, Minister für Beschäftigung: „Ich wollte die belgischen Staatsangehörigen, die aufgrund der geopolitischen Lage im Ausland festsitzen, beruhigen und sie daran erinnern, dass sie eine vorübergehende Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt aktivieren können, unabhängig davon, ob sie geschäftlich oder im Urlaub unterwegs waren. Ein Arbeitnehmer, der aufgrund von Umständen, auf die er keinen Einfluss hat, im Ausland festsitzt, darf nicht ohne Einkommen bleiben. Die Situation ist schon stressig genug, ohne noch zusätzliche Angst hinzuzufügen. Genau für solche Situationen gibt es den Mechanismus der vorübergehenden Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt.“
Arbeitnehmer, die aufgrund der Schließung oder einer schweren Einschränkung des Luftverkehrs an Flughäfen anderer Länder festsitzen, wie zum Beispiel am internationalen Flughafen von Dubai oder am Ben-Gurion-Flughafen in Israel, und deshalb ihren Arbeitsvertrag nicht erfüllen können, können grundsätzlich vorübergehende Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt beantragen.
Diese Maßnahme gilt sowohl für Arbeitnehmer, die aus privaten Gründen, als auch für jene, die aus beruflichen Gründen gereist sind.