Wie im Regierungsabkommen vorgesehen und um illegalen Aufenthalt zu bekämpfen, hat sich die Föderalregierung darauf geeinigt, Hausbesuche an Orten zu erlauben, an denen sich Personen aufhalten, die sich weigern, an ihrer Rückkehr mitzuwirken, und die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit darstellen. Mit Genehmigung eines Untersuchungsrichters kann die Polizei diese Wohnungen betreten und die Personen in administrativen Gewahrsam nehmen.
1. Vorgeschichte
Um den Kampf gegen illegalen Aufenthalt zu verstärken, wurde Ende Juli 2025 im Ministerrat eine Einigung über Hausbesuche erzielt. Das Regierungsabkommen sieht diesbezüglich Folgendes vor:
„Das Ausländeramt hat die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit der Polizei und mit Genehmigung eines Untersuchungsrichters, Zugang zu der Wohnung zu erhalten, in der sich die Person aufhält, die alle Rechtsmittel ausgeschöpft hat und jeglichen Zugang verweigert. Dies muss die letzte Lösung sein, eine notwendige Maßnahme zur Durchführung der Rückführungsmaßnahme (im weiteren Sinne), die beim Untersuchungsrichter beantragt wird, wenn einer vollstreckbaren Rückführungs-, Ausweisungs- oder Überstellungsmaßnahme keine Folge geleistet wurde, wenn die betroffene Person nicht an deren Durchführung mitwirkt und wenn berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass sie sich noch an der betreffenden Adresse aufhält. […] Diese Maßnahme gilt für Ausländer, die eine Anweisung zum Verlassen des Staatsgebiets erhalten haben und die aufgrund von extremistischen, radikalen oder terroristischen Handlungen eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit darstellen, oder die wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden.“
2. Was sieht der Gesetzesvorentwurf vor?
Im Juli hat die Föderalregierung in erster Lesung ihre Zustimmung zum Gesetzesvorentwurf von Ministerin Van Bossuyt zur Änderung des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern hinsichtlich des Hausbesuchs erteilt. Dieser Gesetzesvorentwurf wurde dem Staatsrat zur Stellungnahme übermittelt.
Es ist vorgesehen, diese Besuche an Orten zu erlauben, an denen sich Personen aufhalten, die sich weigern, an ihrer Rückkehr mitzuwirken, und die eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen. Mit Genehmigung eines Untersuchungsrichters kann die Polizei diese Wohnungen betreten und die Personen in administrativen Gewahrsam nehmen.
3. Einige Argumente
- Die betroffene Person muss zunächst die Möglichkeit gehabt haben, sich freiwillig einer Rückführungsmaßnahme zu unterziehen. Der Hausbesuch ist nämlich ein letztes Mittel, wenn alle anderen Rückkehrmaßnahmen (wie die freiwillige Rückkehr) gescheitert sind und die in der Anweisung zum Verlassen des Staatsgebiets vorgesehene Frist abgelaufen ist;
- Die Maßnahme richtet sich eindeutig an Personen, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen und sich seit langem freiwillig und bewusst in die Illegalität begeben haben, indem sie die aufeinanderfolgenden Entscheidungen des belgischen Staates gegen sie nicht befolgt haben;
- Wir müssen gewährleisten, dass die Durchführung der Anweisungen zum Verlassen des Staatsgebiets bei einer negativen Entscheidung tatsächlich erfolgt;
- Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird durch Artikel 15 der Verfassung garantiert, doch dieses Recht ist nicht absolut. Durchsuchungen können im vom Gesetz festgelegten Rahmen genehmigt werden. Ebenso können bereits jetzt Hausbesuche im Rahmen von Kontrollen der Sozialinspektion, der Arbeitsinspektion oder der Steuerverwaltung im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Steuerbetrug durchgeführt werden.