Entgegen dem, was verbreitet wird, werden die ÖSHZ bei den zusätzlichen Anträgen infolge der zeitlichen Begrenzung der Arbeitslosenunterstützung nicht allein gelassen. Die Föderalregierung sieht beispiellose Ausgleichszahlungen vor: 26 Millionen Euro bereits 2025 zur Vorbereitung der Reform, danach mehr als 300 bis 700 Millionen Euro pro Jahr zwischen 2026 und 2030. Die Mittel für Personal, Begleitung und Aktivierung steigen stark