Vizepremierminister und Wirtschaftsminister David CLARINVAL und die Ministerin für Mittelstand, Selbstständige und KMU Eléonore SIMONET kündigen Maßnahmen an, um den Händlern zu helfen, die von den Unruhen der vergangenen Tage betroffen sind: Rückgriff auf vorübergehende Arbeitslosigkeit und Zahlungserleichterungen für Selbstständige.
Die Minister haben an diesem Freitag angekündigt, folgende Maßnahmen getroffen zu haben:
Vorübergehende Arbeitslosigkeit
Vizepremierminister und Wirtschaftsminister David Clarinval weist darauf hin, dass Geschäfte, die Opfer von Vandalismus geworden sind, für ihre Arbeitnehmer auf vorübergehende Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt zurückgreifen können.
David Clarinval, Wirtschaftsminister: „Wir wollen den Händlern helfen, die vom Vandalismus in Lüttich betroffen sind. Konkret kann es sich um ein Geschäft handeln, dessen Räumlichkeiten nicht mehr sicher genutzt werden können, dessen unverzichtbare Einrichtungen zerstört sind oder dessen Zugang von den Behörden untersagt wurde. Händler, deren Mitarbeiter wegen der Vandalismusakte vorübergehend an der Arbeit gehindert sind, können vorübergehende Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt beantragen. Wir fordern sie auf, sich rasch an das LfA oder ihr Sozialsekretariat zu wenden, damit ihre Situation geprüft werden kann.“
Der Minister rät den betroffenen Händlern, sich rasch an das LfA oder ihr Sozialsekretariat zu wenden, um die Formalitäten zu erledigen. Sie sollten Belege sammeln: Fotos, polizeiliche Feststellung, eine eventuelle Schließungsentscheidung, die voraussichtliche Dauer der Reparaturen und das betroffene Personal. Das LfA wird die Situation jedes Geschäfts von Fall zu Fall prüfen, um festzustellen, ob die Ereignisse in Lüttich die Arbeit vorübergehend und vollständig unmöglich gemacht haben.
Zahlungserleichterungen für Sozialbeiträge
Eléonore Simonet, Ministerin für Mittelstand, Selbstständige und KMU: „Die Unruhen sind keine Demonstration mehr. BE-Alert hat Händler aufgefordert zu schließen. Geschäfte wurden geplündert, Schaufenster eingeschlagen. Die Selbstständigen zahlen die Zeche für eine Gewalt, die mit ihrem Geschäft nichts zu tun hat. Das ist inakzeptabel. Für unsere Partei gilt, wie der Innenminister bereits erklärt hat: Wer zerstört, muss zahlen! Ich selbst möchte die Liquidität der Händler, die schließen mussten, entlasten, indem ich Zahlungserleichterungen für Beiträge einführe und den Rückgriff auf das Überbrückungsrecht ermögliche.“
Die Ministerin hat somit folgende Maßnahmen beschlossen:
Aufschub der Beitragszahlung
Zunächst hat die Ministerin über das LfSVS den Sozialversicherungskassen die Anweisung gegeben, einen Zahlungsaufschub von maximal einem Jahr für den vorläufigen Beitrag des 4. Quartals 2026 zu gewähren, für Selbstständige, die in Lüttich durch die Unruhen Schäden erlitten haben. Die betroffenen Selbstständigen können die Zahlung dieses Beitrags um ein Jahr verschieben (15. Dezember 2027).
Die Ministerin stellt klar, dass diese Maßnahmen keinerlei Auswirkungen auf die Sozialversicherungsrechte der betroffenen Personen haben werden. Das bedeutet, dass der Anspruch auf Leistungen der Betroffenen durch diese Maßnahme in keiner Weise negativ beeinträchtigt wird.
Reduzierung der vorläufigen Beiträge
Außerdem ist vorgesehen, dass die Kassen ihre Mitglieder darauf aufmerksam machen, dass sie unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben, eine Reduzierung der vorläufigen Sozialbeiträge zu beantragen.
Beitragsbefreiung
Selbstständige können auch einen vereinfachten Antrag auf Beitragsbefreiung bei der Sozialversicherungskasse für den vorläufigen Beitrag des 4. Quartals 2026 stellen.
Zu beachten ist jedoch, dass die befreiten Quartale nicht für den Aufbau von Rentenansprüchen berücksichtigt werden (können aber innerhalb von 5 Jahren zur Aufrechterhaltung dieser Rechte regularisiert werden).
Überbrückungsrecht
Schließlich können KMU, die gezwungen sind, ihre Tätigkeit zu unterbrechen, unter bestimmten Bedingungen auch auf das Überbrückungsrecht wegen Beschädigungen zurückgreifen.
Zur Erinnerung: Das Überbrückungsrecht sieht während der Unterbrechungszeit die Gewährung einer finanziellen Leistung sowie die Aufrechterhaltung bestimmter sozialer Rechte vor, wie die Erstattung von Gesundheitskosten, Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit, Invalidität und Mutterschaft, ohne Sozialbeiträge zahlen zu müssen.