Minister David Clarinval kündigt eine neue Gesetzgebung zu Online-Finanzdienstleistungen (DMFSD) an. Diese Regeln gewährleisten einen besseren Schutz der Verbraucher, die online eine Versicherung, einen Kredit, ein Anlageprodukt oder eine Zahlungslösung abschließen.
David Clarinval, Minister für Beschäftigung: „Mit diesem Gesetzentwurf garantieren wir einen fairen Wettbewerb und mehr Vertrauen auf dem Markt der Online-Finanzdienstleistungen. Transparente Regeln bieten nicht nur Sicherheit für die Verbraucher, sondern auch Klarheit für die Unternehmen des Finanzsektors. Ich freue mich über diesen Fortschritt, der den Rechtsrahmen modernisiert, die Transparenz stärkt und die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors im digitalen Zeitalter unterstützt.“
Der vom Ministerrat genehmigte Gesetzentwurf setzt eine neue europäische Richtlinie um, die die alten Regeln von 2002 ersetzt und an das digitale Zeitalter anpasst. Verbraucher werden künftig von mehr Klarheit, einfacherem Zugang zu Informationen und einem gestärkten Recht auf menschliches Eingreifen profitieren.
Wichtigste Verbesserungen für Verbraucher
• Pflicht zu angemessenen Erklärungen, damit der Verbraucher beurteilen kann, ob der angebotene Dienst zu seinen Bedürfnissen und seiner finanziellen Lage passt.
• Das Widerrufsrecht wird für alle Online-Verträge durch eine einfache Widerrufsfunktion erleichtert: Ein Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen mit einem einzigen Klick gekündigt werden.
• Recht auf menschliches Eingreifen: Bei Problemen oder Fragen darf ein Chatbot niemals die einzige Option sein.
• Ausdrückliches Verbot irreführender und manipulativer Online-Techniken („Dark Patterns“): Unternehmen dürfen Verbraucher nicht in unangemessener Weise mit Tricks wie wiederholten Pop-ups oder komplizierten Kündigungsverfahren beeinflussen oder abschrecken.
Darüber hinaus bestätigt die Richtlinie bestehende Rechte, wie das Recht auf klare und vollständige Informationen vor Vertragsabschluss.
Breit unterstützter Kompromiss
Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinie wurde in enger Abstimmung mit Verbraucherverbänden, Branchenverbänden, Selbstständigen und KMU ausgearbeitet. Fast alle Punkte erhielten ein einstimmiges Gutachten, was die Umsetzung in Belgien erleichtert.