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Minister Clarinval macht die Impfung gegen die Serotypen 3 und 8 der Blauzungenkrankheit sowie gegen die epizootische hämorrhagische Krankheit für 2025 verpflichtend

23/10/2024
Kurz gefasst

Die Impfung von Rindern und Schafen gegen die Blauzungenkrankheit und die epizootische hämorrhagische Krankheit wird 2025 verpflichtend. Diese Massenimpfung soll die Herden nach dem Scheitern der freiwilligen Impfung schützen, mit Erleichterungen für die Tierhalter.

Im Jahr 2024 verbreitete sich der Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit (BZK) schnell von den Niederlanden aus in belgischen Rinder- und Schafherden. Dieser Serotyp, aggressiver als die bei früheren Epidemien bekannten, verursachte schwere Verluste in den Herden.

Dabei konnten bereits ab Mai 2024 Impfstoffe gegen diesen Serotyp verabreicht werden, um den Tieren Schutz zu bieten und die Folgen der Krankheit zu begrenzen, wobei die Impfung der freien Entscheidung der Halter überlassen blieb. Nach mehreren Monaten der Epidemie muss festgestellt werden, dass die freiwillige Impfung nicht ausreichte, um die Auswirkungen der Krankheit hinreichend zu begrenzen.

Für 2025 bleibt die Gefahr eines erneuten Ausbruchs der Blauzungenkrankheit (Serotyp 3) real. Zu diesem Risiko kommt nun auch das Auftreten des Serotyps 8 derselben Krankheit sowie des Virus der epizootischen hämorrhagischen Krankheit (EHK) aus Frankreich hinzu.

Die Tiere können nun gegen diese 3 Krankheiten geimpft werden, da ein Impfstoff gegen den Serotyp 8 des Virus der epizootischen hämorrhagischen Krankheit gerade eine Zulassung zur Verwendung in Belgien erhalten hat und bereits Zulassungen für Impfstoffe gegen die Serotypen 3 und 8 der Blauzungenkrankheit bestehen.

David CLARINVAL, Landwirtschaftsminister: „Die Impfung ist unsere erste Verteidigungslinie gegen Epidemien. Sie stellt nicht nur einen wesentlichen Schutz für unseren Viehbestand dar, sondern auch eine Garantie für die wirtschaftliche Zukunft des gesamten Agrarsektors. Indem wir auf eine strenge Prävention setzen und diese mit Erleichterungen für die Tierhalter verbinden, sichern wir die Widerstandsfähigkeit unserer Betriebe und die Gesundheitssicherheit unseres Landes.“

In diesem Zusammenhang traf sich Minister Clarinval mit den Vertretern der Landwirtschaftsorganisationen, um auf ihre Forderung nach Maßnahmen zu reagieren. Nach diesen Gesprächen wurde ein Konsens erzielt. Der Minister hat sich verpflichtet, die Impfung gegen diese Krankheiten für 2025 verpflichtend zu machen. Rinder- und Schafhalter werden verpflichtet sein, ihre Tiere gegen die Serotypen 3 und 8 der Blauzungenkrankheit zu impfen, und auch die Impfung gegen die epizootische hämorrhagische Krankheit wird bei Rindern verpflichtend sein.

Darüber hinaus wurde zwischen Minister Clarinval und Agrofront eine Vereinbarung getroffen: Schafhalter, die 2025 impfen, werden von der Beitragspflicht zum Gesundheitsfonds befreit.“

Bei diesen vektorübertragenen Krankheiten kann nämlich nur eine Massenimpfung der Herden auf nationaler Ebene einen wirksamen Schutz schaffen, indem die Verbreitung der Viren verringert wird.

Damit alle Tiere vor dem Weideaustrieb geimpft werden können, wird die Möglichkeit für Tierhalter, ihre Tiere selbst zu impfen, auf die Impfung gegen EHK ausgeweitet, sofern sie einen Betreuungsvertrag mit ihrem Bestandstierarzt abgeschlossen haben.

Die Impfstoffe werden über den üblichen Vertriebsweg für Arzneimittel verteilt und müssen gemäß dem in der vom FAMHP genehmigten Packungsbeilage beschriebenen Protokoll verabreicht werden.

Die Behörden sind sich des Mangels an verfügbaren Informationen über diese Impfstoffe bewusst, die im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens zugelassen wurden, um auf die schnelle Ausbreitung dieser Krankheiten zu reagieren. Es werden Schritte unternommen, um diese Informationen so schnell wie möglich zu erhalten; sie werden Tierärzten und Tierhaltern mitgeteilt, sobald sie verfügbar sind.

Die Finanzierung der Impfstoffe bleibt zulasten des Tierhalters. Der Sektor der Schafe, Ziegen und Hirscharten profitiert jedoch von der Aussetzung der Zahlung der Pflichtbeiträge für das Jahr 2025.

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