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Freizeitnutzung von Mobiltelefonen in der Schule ab dem Schuljahr 2025-2026 verboten

19/02/2025
Kurz gefasst

Ab dem Schuljahr 2025-2026 wird die Freizeitnutzung von Telefonen bis zur 6. Sekundarklasse in der Föderation Wallonie-Brüssel verboten. Ziel: die Konzentration und sozialen Interaktionen verbessern und Cybermobbing vorbeugen. Eine Ausnahme ist aus medizinischen Gründen vorgesehen.

Am 17. Februar hat das Parlament der Föderation Wallonie-Brüssel im Bildungsausschuss den Dekretentwurf über das Verbot der Freizeitnutzung von Mobiltelefonen und jeglichem anderen elektronischen Kommunikationsgerät in der Schule ab dem Schuljahr 2025-2026 gebilligt.

Zur Erinnerung: Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Freizeitnutzung von Smartphones und vernetzten Geräten durch Schüler bis zur 6e Sekundarklasse in den vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe reichenden, regulären und spezialisierten Einrichtungen, die von der Französischen Gemeinschaft organisiert oder subventioniert werden, zu verbieten. Die Regierung folgt damit den Empfehlungen der WHO und der Unesco, die auch für Jugendliche über 15 Jahre dazu aufrufen, Telefone aus den Klassenräumen zu verbannen. Schüler mit einer Behinderung oder einem Gesundheitsproblem, das die Nutzung eines medizinischen Geräts mit Kommunikationsfunktion erfordert, werden selbstverständlich von diesem Verbot ausgenommen.

„Mit diesem Ansatz verfolgt die Regierung mehrere Ziele: die Verbesserung der Konzentration der Schüler, die Rückkehr zu echten sozialen Interaktionen, die Vorbeugung von Cybermobbing, die Verringerung von Bewegungsmangel und Schlafstörungen sowie eine bessere Chancengleichheit, da nicht alle Schüler Zugang zu Smartphones derselben Kategorie haben“, erklärt Valérie Glatigny, Bildungsministerin.

Die Schulen werden aufgefordert, ihre Hausordnung spätestens bis zum 25. August anzupassen, damit diese neuen Regeln ab dem Schuljahr 2025-2026 vollständig angewendet werden. Dieses Verbot geht mit einer Erziehung zum verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Werkzeugen einher, die im Referenzrahmen Handwerkliche, technologische und digitale Bildung verankert ist.

Dieser Dekretentwurf wird bei der Plenarsitzung am kommenden 12. März im Parlament der Föderation Wallonie-Brüssel einer letzten Abstimmung unterzogen.

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