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Freiwillige Feuerwehrleute und Rettungssanitäter: Die MR will die Befreiung auf 18.000 Euro anheben

03/10/2025
Kurz gefasst

Die MR will die Obergrenze für die steuerliche Befreiung freiwilliger Feuerwehrleute und Rettungssanitäter auf 18.000 Euro anheben, wie bei den Flexi-Jobs. Die einstimmig im Ausschuss angenommene Maßnahme soll ihr Engagement anerkennen und das Ehrenamt attraktiver machen.

Der Finanzausschuss der Kammer hat den Gesetzesvorschlag von MR-Fraktionsvorsitzendem Benoît Piedboeuf sehr positiv aufgenommen. Er zielt darauf ab, die Obergrenze der steuerlichen und sozialen Befreiung für die Entschädigungen freiwilliger Feuerwehrleute und Rettungssanitäter auf 18.000 Euro pro Jahr anzuheben, also auf den Betrag, der auch für Flexi-Jobs gilt.

Freiwillige Feuerwehrleute und Rettungssanitäter machen fast zwei Drittel der Einsatzkräfte aus und sorgen täglich für die Sicherheit unserer Mitbürger, insbesondere dort, wo die Zahl der Berufskräfte unzureichend ist. Ohne die freiwilligen Feuerwehrleute könnten bestimmte Zonen, vor allem in ländlichen Gebieten, ihre Aufgaben nicht normal erfüllen.

Um dieses Engagement besser anzuerkennen und das Ehrenamt in den Hilfeleistungszonen attraktiver und nachhaltiger zu machen, zielt der von MR-Fraktionsvorsitzendem in der Kammer Benoit Piedboeuf eingebrachte und von der föderalen Abgeordneten Catherine Delcourt unterstützte Gesetzesvorschlag auf eine konkrete und substanzielle Aufwertung ab. Es wurde eine Reihe ergänzender Gutachten angefordert.

„Die Einsätze dieser Männer und Frauen sind von unschätzbarem Wert. Es war daher selbstverständlich und notwendig, dass ihr Engagement so anerkannt wird, wie es die Vorteile verdienen, die sie unserer Gesellschaft bringen. Bereits 2019 brachte mein erster Gesetzesvorschlag den Steuervorteil auf 6.000 Euro. Heute wollen wir diese Anstrengung verdreifachen! Ihr Steuerstatus wird endlich an den anderer Arbeitnehmer angepasst, die von Flexi-Jobs profitieren. Dieser Gesetzesvorschlag würde außerdem zahlreiche administrative Hürden abbauen und einen einfacheren und attraktiveren Rahmen bieten. Es ist ein klares Signal an alle, die sich für die Sicherheit unserer Bürger einsetzen.“

Konkret würde ab dem Steuerjahr 2027 jede Entschädigung, die ein Freiwilliger (Feuerwehrmann oder Rettungssanitäter) erhält, bis zu einem Betrag von 18.000 Euro pro Jahr von Steuern und Sozialabgaben befreit sein. So wird ein kohärentes, einfaches und gerechtes System für jene garantiert, die im Einsatz sind.

„Diese einstimmige grundsätzliche Unterstützung im Ausschuss ist ein ermutigender erster Schritt und bestätigt, welche Bedeutung die Parlamentarier, über alle Fraktionen hinweg, unseren Freiwilligen beimessen. So wollen wir die Nachhaltigkeit ihres Engagements im Dienst der Bevölkerung sicherstellen,“ schließt Benoit Piedboeuf.

Die Gutachten werden dem Finanzausschuss in den kommenden Wochen mitgeteilt und ermöglichen es, den Vorschlag zu verfeinern und abzuschließen.

 

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