Der neue wallonische Tierschutzkodex wurde diese Woche von der Wallonischen Regierung verabschiedet. Klare Ziele: den Schutz der Tiere stärken und Situationen der Straflosigkeit beenden.
Der wallonische Ministerpräsident für Tierschutz, Adrien Dolimont, hat eine umfassende Reform vorgelegt, um konkrete Antworten auf teils kritische Situationen zu geben.
Um Umgehungen zu verhindern und die tatsächliche Anwendung des Kodex zu gewährleisten, wird das repressive System verschärft. Ziel ist es, die Sanktionen wirklich abschreckend zu machen und Straflosigkeit, insbesondere bei Wiederholungstätern, wirksamer zu bekämpfen. Ein Tier trotz Aussetzung oder Entzug des Vertrauenszertifikats zu halten, stellt künftig eine Straftat dar. Gleiches gilt für jede Tätigkeit, die ohne die erforderlichen Genehmigungen oder unter Verstoß dagegen ausgeübt wird.
Bestimmte Verstöße werden wegen ihrer Schwere neu eingestuft, mit Sanktionen von bis zu drei Jahren Gefängnis und einer Million Euro Geldstrafe.
Neben den Sanktionen setzt die Reform auch auf Prävention und auf die Verantwortung der Tierhalter. Die derzeitige Haltungserlaubnis weist mehrere Schwachstellen auf. Sie wird daher durch ein präventiveres und moderneres Vertrauenszertifikat ersetzt.
Dabei werden künftig alle Personen berücksichtigt, die zum Haushalt gehören: Es wird also nicht mehr möglich sein, ein Tier unter demselben Dach wie eine bereits sanktionierte Person zu halten. Die Entscheidungen werden in der zentralen Datei erfasst, und Tiere, die während einer Aussetzungsperiode gehalten werden, werden unverzüglich beschlagnahmt.
Die Reform modernisiert auch mehrere Aspekte des Kodex, insbesondere:
- die Verpflichtung, dass die Zucht darauf ausgerichtet sein muss, Tiere zur Welt zu bringen, die frei von Erkrankungen sind, die ihr Wohlbefinden beeinträchtigen könnten;
- die klare Unterscheidung zwischen Züchtern und Verkäufern von Hunden und Katzen;
- das Verbot, ein aus einem Tierheim adoptiertes Tier zu Zuchtzwecken zu verwenden;
- die Regulierung von Tiercafés;
- die mögliche Schaffung von Auffangzentren für exotische Tiere in Not;
- die Schaffung von Rehabilitationszentren für Tiere aus landwirtschaftlichen Betrieben;
- das Verbot des Verkaufs von Tieren auf Gemeindemärkten;
- das Verbot der Hausschlachtung von Schafen, Ziegen und Schweinen.