Minister David Clarinval begrüßt die Abstimmung des Europäischen Parlaments über die vorläufige Einigung zum Omnibus-Paket, das darauf abzielt, die europäischen Nachhaltigkeitsregeln für europäische Unternehmen zu überarbeiten und zu vereinfachen, insbesondere die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D / CSDDD). Diese Initiative zielt darauf ab, die Berichts- und Sorgfaltspflichten zu straffen, ohne auf die Klima- und Sozialambitionen der Europäischen Union zu verzichten. Durch den Abbau übermäßiger administrativer Belastungen, die gezielte Ausrichtung auf die betroffenen Unternehmen und die Gewährung von Zeit und Mitteln für die wirtschaftlichen Akteure zur Anpassung bleibt die europäische industrielle Wettbewerbsfähigkeit erhalten und die hohen Verantwortungsstandards werden gewahrt.
Die CSRD und die CS3D gehörten zu den Vereinfachungsprioritäten, nach den „Reality Checks“ der Europäischen Kommission und den Empfehlungen des Draghi-Berichts, der die Notwendigkeit unterstreicht, die Komplexität und die Kosten der Berichterstattung zu verringern, insbesondere angesichts des internationalen Wettbewerbs, vor allem mit den Vereinigten Staaten und China.
Die ersten 2024 von den größten europäischen Unternehmen umgesetzten Verpflichtungen haben eine erhebliche administrative und finanzielle Belastung offengelegt, wodurch die Ausweitung dieser Anforderungen auf mittelgroße Unternehmen kaum vertretbar erschien. In Belgien wurde diese Feststellung von den Wirtschaftsakteuren, darunter dem Verband der belgischen Unternehmen, weitgehend geteilt. Die Europäische Kommission selbst erkannte an, dass die Fähigkeit der Union, ihre Werte zu verteidigen, auch von der Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit ihrer Wirtschaft abhängt.
David Clarinval, Wirtschaftsminister: „Ich begrüße die Omnibus-Initiative uneingeschränkt. Die diese Woche erzielte Einigung ermöglicht es, die regulatorischen Verpflichtungen zu vereinfachen, die Anwendungsschwellen anzupassen, um die Anforderungen auf die größten Wirtschaftsakteure zu konzentrieren, und den Unternehmen Zeit zu geben, sich zu organisieren, ohne auf den europäischen Ehrgeiz zu verzichten. Vermeiden wir es, Wirtschaft und Klima gegeneinander auszuspielen. Der grüne Wandel wird nicht ohne die Unternehmen gelingen, dank ihnen können wir die Klimasituation in unserem Land und weltweit verbessern. Dazu müssen wir die Unternehmen begleiten und nicht mit teils unerreichbaren Normen bestrafen. Wir arbeiten Hand in Hand mit unseren Unternehmen, um zu gewährleisten, dass dieser ökologische Wandel realistisch, nachhaltig und wettbewerbsfähig gestaltet wird.
Es ist eine kluge und ausgewogene Entscheidung für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und die Nachhaltigkeit.“
Eine gezielte und verhältnismäßige Vereinfachung
Die endgültige Einigung bestätigt eine Verringerung des Anwendungsbereichs um rund 80 %, wobei insbesondere Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und börsennotierte KMU ausgenommen werden. Die übrigen Unternehmen können auf einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard zurückgreifen, der besser an ihre wirtschaftliche Realität angepasst ist. Diese harmonisierte freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung wird ein sehr nützliches strategisches Instrument für Unternehmen sein.
Die CS3D begründet für Großunternehmen eine gesetzliche Sorgfaltspflicht zur Vermeidung, Minderung und Behebung negativer Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer gesamten Aktivitätsketten.
Die europäische Einigung erhöht den Anwendungsschwellenwert erheblich auf 5.000 Beschäftigte und 1,5 Milliarden Euro jährlichen Nettoumsatz, auch für Unternehmen, die nicht in der Europäischen Union ansässig, aber auf dem europäischen Markt tätig sind, um ein echtes Level Playing Field zu gewährleisten. Der risikobasierte Ansatz wird beibehalten, und die Sanktionen bei Nichteinhaltung können bis zu 3 % des weltweiten Umsatzes betragen. Im Gegensatz zur vorherigen Fassung sieht die Richtlinie kein harmonisiertes europäisches zivilrechtliches Haftungssystem mehr vor.
Nächste Schritte
Die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht muss bis Juli 2028 in belgisches Recht umgesetzt werden. Die neuen Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) müssen ihrerseits bis Januar 2027 umgesetzt werden.