Mit der Verabschiedung eines Dekrets zur Bestätigung ihrer Teilnahme am europäischen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) bekräftigt die Wallonische Regierung ihre Unterstützung für ein wesentliches Instrument, das die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie schützen, einen ausgewogeneren Wettbewerb mit eingeführten Produkten gewährleisten und die weltweite Dekarbonisierung fördern soll.
Der CBAM ist eines der wichtigsten europäischen Instrumente, um Klimaambitionen und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit miteinander zu vereinbaren. Indem er die Kosten von Kohlenstoff schrittweise in bestimmte, in das Gebiet eingeführte Produkte einbezieht, soll er ausgewogenere Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen Unternehmen, die insbesondere dem Emissionshandelssystem (ETS) unterliegen, und Herstellern aus Ländern mit weniger strengen Umweltnormen gewährleisten.
Der Mechanismus betrifft insbesondere die Einfuhr von Zement, Stahl, Aluminium, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff, Sektoren, die besonders exponiert sind. Sein Ziel ist dreifach: die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu erhalten, die weltweite Dekarbonisierung zu fördern und zu verhindern, dass die Dekarbonisierungsbemühungen unserer Unternehmen zu einer Verlagerung von Emissionen in klimapolitisch weniger ambitionierte Weltregionen führen.
„Der Klimawandel darf nicht zulasten unserer Unternehmen gehen“, betont Cécile Neven, Ministerin für Energie und den Luft-Klima-Plan. „Unsere Industrien investieren massiv, um ihre Emissionen zu senken. Es ist nur folgerichtig, dass eingeführte Produkte vergleichbaren Regeln unterliegen. Genau das ermöglicht der CBAM; er stellt einen faireren Wettbewerb wieder her und fördert gleichzeitig die weltweite Dekarbonisierung“.
Die Ministerin erinnert zudem daran, dass der Erfolg des CBAM, der seit Anfang dieses Jahres in Kraft ist, von der Fähigkeit zur Begleitung der Unternehmen abhängen wird. „Ein wirksamer Mechanismus ist ein verständlicher und anwendbarer Mechanismus. Dazu benötigen die Unternehmen klare Informationen, geeignete Instrumente und eine qualitativ hochwertige Begleitung, um ihren neuen Verpflichtungen nachzukommen.“
Da die regulatorischen, zollrechtlichen und administrativen Aspekte in die Zuständigkeit der föderalen Behörden fallen, wird Wallonien im Rahmen seiner eigenen Zuständigkeiten seine Unterstützung für die Unternehmen fortsetzen, und zwar durch seine Politik zur Förderung von Innovation, Energieeffizienz, industrieller Dekarbonisierung und der Entwicklung einer kohlenstoffarmen Industrie.