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Blauzungenkrankheit: Minister Clarinval verlängert die Zahlungserleichterungen für Sozialbeiträge für den Rinder- und Schafsektor

21/11/2024
Kurz gefasst

Minister David Clarinval verlängert bis zum 4. Quartal 2024 die Zahlungserleichterungen für Sozialbeiträge für Rinder- und Schafhalter, die von der Blauzungenkrankheit betroffen sind. Die Landwirte können bestimmte Beiträge aufschieben, verringern oder davon befreit werden, ohne ihre Sozialrechte zu verlieren. Er bereitet zudem ein Dossier vor, um die Rückerstattung der Impfkosten zu finanzieren.

Die Rinder- und Schafhaltung in unserem Land steht aufgrund der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit vor einer besonders schwierigen Situation. Laut der Föderalen Agentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) waren bis September 2024 15.000 Rinder und 23.000 Schafe von der Krankheit betroffen. Um den Landwirten zu helfen, diese schwierige Phase zu bewältigen, hatte der Minister für Landwirtschaft und Selbstständige, David Clarinval, diesen Sommer bereits beschlossen, diese Sektoren als Krisensektoren anzuerkennen. Dadurch konnten Landwirte, deren Viehbestand von der Blauzungenkrankheit betroffen war, von Zahlungserleichterungen für ihre Sozialbeiträge im dritten Quartal 2024 profitieren.

Heute schlägt Minister Clarinval vor, diese Zahlungserleichterungen für das vierte Quartal 2024 für den Rinder- und Schafsektor zu verlängern. In den kommenden Tagen wird eine Mitteilung an die Sozialversicherungskassen gesendet, welche diese Anerkennung offiziell macht.

Die Anerkennung des Rinder- und Schafsektors als Krisensektoren durch den Minister wird eine koordinierte und vereinfachte Bearbeitung der Anträge auf Zahlungserleichterungen ermöglichen und somit effizienter auf die Bedürfnisse der Landwirte hinsichtlich ihrer Sozialbeiträge für das vierte Quartal 2024 eingehen.

Konkret können Landwirte, die aufgrund der Blauzungenkrankheit Schwierigkeiten haben, von mehreren Zahlungserleichterungen profitieren, wie zum Beispiel:


  • Die Verschiebung der Zahlung der Sozialbeiträge um ein Jahr, ohne Verlust von Sozialrechten oder Zuschlägen;

  • Die Befreiung von Sozialbeiträgen mittels eines vereinfachten Antrags, unter Beibehaltung der Sozialrechte, jedoch ohne dass das betreffende Quartal bei der Berechnung ihrer Rente berücksichtigt werden kann;

  • Die Verringerung des Betrags der vorläufigen Sozialbeiträge auf der Grundlage der für 2024 erwarteten Einkünfte.


David Clarinval: „Die Blauzungenkrise hat erhebliche Auswirkungen auf unsere Tierhalter. Es ist wichtig, dass alle Maßnahmen ergriffen werden, um ihnen zu helfen, diese schwierige Zeit zu überstehen. Durch die Anerkennung dieser Sektoren als Krisensektoren für das letzte Quartal dieses Jahres vereinfachen wir die Bearbeitung der Anträge auf Aufschub oder Befreiung von Sozialbeiträgen. Ich werde auch rasch ein Dossier meinen Kollegen in der geschäftsführenden Regierung vorlegen, um zusätzliche Mittel für die Rückerstattung der Impfkosten zu beantragen. Ich setze also alles daran, unseren Tierhaltern zu helfen, diese schwierige Zeit zu überstehen.“

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