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Wallonische Flughäfen: gestärkte Rechte für Anrainer, die Lärmbelastung ausgesetzt sind

15/05/2026
Kurz gefasst

Die Überarbeitung der Lärmbelastungspläne der Flughäfen Lüttich und Charleroi ermöglicht es, der tatsächlichen Lärmbelastung besser gerecht zu werden. Konkret werden bestimmte Anrainer zusätzliche Begleitmaßnahmen in Anspruch nehmen können, wie Schallisolierung, finanzielle Entschädigungen oder, in den am stärksten betroffenen Zonen, den Rückkauf ihrer Wohnung. Ziel: die Bewohner besser schützen und gleichzeitig die Entwicklung der Flughäfen regeln.

  • Regierung: Wallonische Regierung
  • Minister: Cécile Neven
  • Etappe: Im Parlament verabschiedet

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