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Hausbesuche bei Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit

18/05/2026
Kurz gefasst

Die Föderalregierung schafft einen rechtlichen Rahmen, der es ermöglicht, mit vorheriger Genehmigung eines Untersuchungsrichters einen Hausbesuch im Hinblick auf die Vollstreckung einer Rückkehrentscheidung durchzuführen. Diese Maßnahme kann nur unter Einhaltung der kumulativen Bedingungen in Betracht gezogen werden: 1° es bestehen vernünftige Gründe zur Annahme, dass der Ausländer eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit darstellt; 2° der Ausländer hält sich illegal auf und unterliegt einer Rückkehrentscheidung; 3° der Ausländer arbeitet nicht an der Vollstreckung dieser Entscheidung mit; 4° es bestehen vernünftige Gründe zur Annahme, dass er sich an seinem Wohnort befindet; 5° es muss sich um ein ultimum remedium handeln, das heißt, dass keine andere, weniger einschneidende Maßnahme wirksam angewandt werden kann; 6° die Genehmigung ist verhältnismäßig.

  • Regierung: Föderalregierung
  • Minister: Anneleen Van Bossuyt
  • Etappe: Im Parlament verabschiedet

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