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Wallonische Flughäfen: Überarbeitung der Begleitmaßnahmen für die Anwohner

18/09/2025
Kurz gefasst

Die Wallonische Regierung hat die 6. Überarbeitung der Lärmbelastungspläne für Lüttich und Charleroi verabschiedet und damit die Lärmschutzzonen erweitert. Neue Rechte eröffnen sich für die Anwohner: Immobilienrückkauf oder Isolierungsprämien je nach Zone.

Die Wallonische Regierung hat an diesem Donnerstag die 6. Überarbeitung der Lärmbelastungspläne (PEB) für die Flughäfen Lüttich und Charleroi verabschiedet. Dies könnte den Anwohnern möglicherweise zusätzliche Begleitmaßnahmen einbringen.

In Wallonien muss die Regierung die Entwicklung der wallonischen Flughäfen mit dem Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigung in Einklang bringen. Den allgemeinen Rahmen bilden die Langfristigen Entwicklungspläne (PDLT), in die sich die Lärmbelastungspläne (PEB) einfügen. Die PDLT legen die maximalen Betriebsgrenzen der Flughäfen fest; die PEB legen die Begleitmaßnahmen zugunsten der Anwohner fest.

Ein rigoroses Vorgehen im Dienst der Bürger


Alle drei Jahre werden die PEB überarbeitet. Ziel ist es, sicherzustellen, dass sie der tatsächlichen Situation entsprechen und die Entwicklung der Aktivitäten über zehn Jahre berücksichtigen, wobei sie innerhalb der Grenzen der PDLT bleiben.

Die sechste Überarbeitung der PEB für die Flughäfen Charleroi und Lüttich wurde an diesem Donnerstag von der Regierung in zweiter und letzter Lesung verabschiedet. Sie wurde auf Grundlage der im Jahr 2024 erfassten Daten sowie der von den Betreibergesellschaften erarbeiteten Informationen und Zehnjahresprognosen erstellt.

Gestärkte Rechte für die betroffenen Anwohner


Konkret werden in Lüttich die Zonen A', B', C' und D' erweitert. In Charleroi werden ebenfalls die Zonen A', B' und C' erweitert.

In der Praxis eröffnen die neu überarbeiteten PEB den betroffenen Anwohnern möglicherweise neue Rechte: Ankauf der Wohnung, Schallisolierung, finanzielle Entschädigungen.

Die Reihenfolge der Zonen ist absteigend in Bezug auf den Lärm. So ist die Zone A' lauter als die Zone D'. Die von der Société Wallonne des Aéroports (SOWAER) gewährleisteten Begleitmaßnahmen sind je nach Zone angepasst; die Zonen A' und B' eröffnen Rechte auf Immobilienrückkauf, während beispielsweise in C' und D' Isolierungsprämien gezahlt werden.

Cécile Neven, Wallonische Ministerin für Flughäfen: „Mit dieser Überarbeitung der Lärmbelastungspläne übernimmt die Wallonie ihre Verantwortung in vollem Umfang: die Anwohner noch besser schützen und die Belästigungen objektivieren. Diese neue Entscheidung bestätigt den Willen der Regierung, die Entwicklung unserer Flughäfen auf ausgewogene Weise zu begleiten.“

 

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