Die Regierung verabschiedet in dritter und letzter Lesung zwei Erlasse der Ministerin für Flughäfen, Cécile Neven. Damit werden die eingegangenen Verpflichtungen konkretisiert, um die Entwicklung der Flughäfen mit dem Schutz der Lebensqualität der Anwohner in Einklang zu bringen. Konkret werden die Sanktionen bei Lärmbelästigung an den wallonischen Flughäfen verschärft und die Überwachung der Lärmquoten in Charleroi präzisiert.
Im Anschluss an das Abkommen vom Juli 2025 über die Genehmigung des Flughafens Charleroi (BSCA) und das Dekret vom 4. Juni 2026, konkretisiert die Regierung die eingegangenen Verpflichtungen, um die Entwicklung der Flughäfen mit dem Schutz der Lebensqualität der Anwohner in Einklang zu bringen. Die beiden an diesem Donnerstag verabschiedeten Erlasse präzisieren die Regeln zur Ahndung von Verstößen und zur Bewertung der für den Flughafenbetrieb geltenden Lärmgrenzen.
Abschreckendere Sanktionen und ein schnelleres Verfahren
Einerseits sieht der erste Erlass vor:
- die Anhebung des Mindestbetrags sämtlicher Sanktionen bei Verstößen gegen die Lärmbekämpfungsvorschriften und insbesondere die Erhöhung der Bußgelder bei Überschreitung der am Boden gemessenen Lärmschwellen beim Überflug von Flugzeugen.
- die Verfahrensfristen zwischen der Feststellung eines Verstoßes und der Verhängung einer endgültigen Sanktion verkürzen.
Außerdem ergänzt er die bereits beschlossenen Maßnahmen, insbesondere die Abschaffung des Verwarnungssystems und die Möglichkeit, eine von einem einzigen festen Lärmmessgerät festgestellte Überschreitung zu ahnden.
In Charleroi: eine organisierte Überwachung der Lärmgrenzen
Andererseits präzisiert der zweite Erlass die Arbeitsweise und die Aufgaben des Ausschusses, der mit der Überwachung der Lärmquoten am Flughafen Charleroi betraut ist
Dabei geht es um zwei zusätzliche Grenzwerte:
- die globale Punktobergrenze für Rückflüge nach 23 Uhr von in Charleroi stationierten Flugzeugen
- die maximal zulässige Lärmquote für jeden Start oder jede Landung in den sensibelsten Stunden, zwischen 6.30 und 7 Uhr sowie zwischen 22 und 23 Uhr.
Der Erlass regelt deren Bewertung sowie die Modalitäten, nach denen die Regierung sie überarbeiten kann. So entsteht ein Rahmen für die langfristige Überwachung der festgelegten Grenzwerte und ihrer Entwicklung.
Er regelt ebenfalls die außergewöhnlichen Umstände, die rechtfertigen können, dass eine Bewegung nicht auf das Gesamtkontingent angerechnet wird. Dies betrifft unvorhergesehene, schwerwiegende und dringende Situationen, die eine vorübergehende Anpassung der Regeln erfordern, um die Sicherheit der Zivilluftfahrt zu gewährleisten.
Cécile Neven, Wallonische Ministerin für Flughäfen: „Die Entwicklung unserer Flughäfen muss mit der Achtung der Lebensqualität der Anwohner einhergehen. Das erfordert klare Regeln, eine strenge Überwachung und abschreckende Sanktionen. Mit diesen beiden Erlassen setzen wir die von der Regierung eingegangenen Verpflichtungen konkret weiter um.“