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Verbraucherkredite: Clarinval erweitert das Recht auf Vergessenwerden für von Krebs geheilte Personen

24/06/2026
Kurz gefasst

Heute wurde im Wirtschaftsausschuss des Parlaments mit der Annahme in zweiter Lesung des Gesetzentwurfs zur Reform der Kreditregeln ein wichtiger neuer Schritt gesetzt. Der von Wirtschaftsminister David Clarinval getragene Entwurf zielt insbesondere darauf ab, das Recht auf Vergessenwerden zu stärken, wenn ein Verbraucher im Rahmen eines Kreditvertrags eine Versicherung abschließen muss. Mit diesem Text garantiert Minister Clarinval den Bürgerinnen und Bürgern einen besseren Schutz ihrer Privatsphäre und ermöglicht es ihnen, nach bestimmten Schwierigkeiten der Vergangenheit einen Neuanfang zu machen, ohne dauerhaft benachteiligt zu werden beim Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen, insbesondere Versicherungen.

Der Gesetzentwurf stärkt das Recht auf Vergessenwerden konkret, indem er dessen Anwendungsbereich erweitert. Bisher ist dieses Recht auf Verbraucher oder Selbstständige beschränkt, die im Rahmen eines Hypothekar- oder Berufskredits eine Versicherung abschließen müssen. Dieses Recht bedeutet, dass ein Versicherer keinen Prämienzuschlag verlangen oder eine Deckung mit der Begründung verweigern darf, dass die Person in der Vergangenheit an Krebs erkrankt war. Nach fünf Jahren ab dem Ende einer erfolgreichen Behandlung, bei bestimmten spezifischen Krebsarten sogar früher, darf der Versicherer die medizinische Vorgeschichte dieses Kunden nicht mehr berücksichtigen. Dieser Gesetzentwurf erweitert dieses Recht auf Vergessenwerden auf alle Versicherungen, die im Rahmen eines Verbraucherkredits abgeschlossen werden müssen, das heißt auf Kredite, für die keine hypothekarische Sicherheit erforderlich ist.

David Clarinval, Wirtschaftsminister: „Eine Frau oder ein Mann, die/der von Krebs geheilt ist und heute eine Restschuldversicherung im Rahmen eines Hypothekarkredits abschließt, hat das Recht, keinen Prämienzuschlag zu zahlen oder keine Ablehnung der Deckung durch die Versicherer aufgrund ihres/seines Gesundheitszustands zu erfahren, wenn dieser nicht mehr relevant ist. So dürfen Krebserkrankungen vom Versicherer nach einer Frist von fünf Jahren, oder in bestimmten Fällen kürzer, nach dem Ende einer erfolgreichen Behandlung nicht mehr berücksichtigt werden, sofern es innerhalb dieser Frist keinen Rückfall gegeben hat. Der Gesetzentwurf erweitert dieses Recht auf Vergessenwerden zudem auf Versicherungen, die im Rahmen eines Verbraucherkredits abgeschlossen werden.“

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