Die Regierung der Föderation Wallonie-Brüssel hat an diesem Freitag, dem 5. September, in dritter Lesung den Vorentwurf des Dekrets zur Reform der Einschreibungen im ersten Sekundarschuljahr verabschiedet. Die Reform soll das System entlasten, bestimmte festgestellte unerwünschte Auswirkungen korrigieren und den Familien einen klareren Ablauf garantieren.
Seit 2010 regelt das „Einschreibungs“-Dekret den Zugang der Schüler zum ersten Sekundarschuljahr. Ziel ist es, eine gerechte und transparente Organisation der Einschreibungen durch ein zentralisiertes Verfahren zu gewährleisten. Mit der Einführung neuer Regeln im Jahr 2022 und den Feststellungen der Kommission für die Verwaltung der Einschreibungen (CoGI), der Verwaltung und der Elternverbände wurde die Notwendigkeit deutlich, bestimmte unerwünschte Auswirkungen zu korrigieren.
Die Reform des Dekrets sieht konkrete Verbesserungen vor. Die Entscheidungen der Kommission für die Verwaltung der Einschreibungen können künftig per E-Mail versandt werden, wobei eine Papierversion für Eltern, die dies wünschen, weiterhin erhältlich bleibt.
Die Regeln zum Status „vermutlich unvollständige Schule“ werden gelockert, sodass mehr Schulen diesen Status schneller zurückerhalten und Einschreibungen unmittelbar bestätigen können. Ab 2026 könnten davon fast 50 weitere Schulen profitieren, wodurch die Arbeitsbelastung der Schulleitungen sinkt.
Das Dekret schafft außerdem den Koeffizienten 8 ab, der unerwünschte Auswirkungen verursacht hatte, insbesondere eine Diskriminierung bestimmter Schüler im Nordwesten Brüssels, die keine Chance mehr hatten, einen Platz in der Schule ihrer Wahl zu finden, obwohl diese in ihrer Nähe lag, und lange Wege zur Schule zurücklegen mussten. Die Abschaffung beendet diese Ungleichheiten, ohne neue unerwünschte Effekte zu erzeugen.
Schließlich wird die Betrugsbekämpfung (zum Beispiel eine falsche Wohnsitzangabe) verstärkt: Jeder nachgewiesene Betrug führt zur Annullierung der betreffenden Einschreibung, wobei der Schüler dann chronologisch je nach verbleibenden Plätzen neu eingeschrieben werden muss.
Im September 2024 waren in Brüssel noch 1.729 Plätze verfügbar, während lediglich 14 Schüler ohne Schule blieben. Es werden spezifische Initiativen umgesetzt, um Schulen mit mangelnder Attraktivität zu unterstützen und dieses Ungleichgewicht schrittweise abzubauen.
„Mit dieser Reform vereinfachen wir das Einschreibungsverfahren und korrigieren die in den letzten Jahren aufgetretenen unerwünschten Effekte. Das Ziel ist klar: dass jede Familie gerecht und transparent behandelt wird.“, schließt Valérie Glatigny, Bildungsministerin.