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Neue genomische Verfahren: David Clarinval begrüßt die europäische Einigung

19/12/2025
Kurz gefasst

Am 19. Dezember 2025 wurde eine vorläufige europäische Einigung über neue genomische Verfahren erzielt. Sie unterscheidet klimastressresistente Pflanzen von klassischen GVO und wird als Fortschritt für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Landwirtschaft begrüßt, obwohl sich Belgien aufgrund fehlenden Konsenses zwischen den Gliedstaaten der Stimme enthielt.

Nach Abschluss der europäischen Trilog-Verhandlungen vom 4. Dezember 2025 wurde eine vorläufige Einigung über den Verordnungsvorschlag zu Pflanzen, die durch bestimmte neue genomische Verfahren (NGT) gewonnen wurden, erzielt. Dieser Text wurde bei der COREPER-Sitzung vom 19. Dezember den Mitgliedstaaten zur Abstimmung vorgelegt und angenommen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Fertigstellung dieser Verordnung, die es ermöglichen wird, unseren Landwirten schneller widerstandsfähigere Sorten zur Verfügung zu stellen.

Da zwischen den Gliedstaaten kein Konsens erzielt werden konnte, war Belgien gezwungen, sich bei dieser Abstimmung zu enthalten. Der föderale Landwirtschaftsminister David Clarinval begrüßt diese Einigung und erinnert daran, dass neue genomische Verfahren zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft beitragen können, insbesondere durch einen geringeren Einsatz von Betriebsmitteln und eine höhere Widerstandsfähigkeit der Kulturen gegenüber Klimastress, und dass Belgien sich weiterhin konstruktiv an der europäischen Debatte beteiligen wird.

Neue genomische Verfahren sind innovative Methoden, mit denen das genetische Material von Pflanzen gezielt verändert werden kann, um beispielsweise Sorten zu entwickeln, die widerstandsfähiger gegen Trockenheit sind oder weniger Dünger und Pflanzenschutzmittel benötigen. Im Gegensatz zu klassischen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) beinhalten diese Verfahren keine Einführung fremder Gene in die Pflanze.

Ein sich entwickelnder Rechtsrahmen

Die geltende europäische Gesetzgebung berücksichtigte die technologische Entwicklung nicht. Daher schlug die Europäische Kommission vor, den Rechtsrahmen anzupassen. Diese neue Verordnung ermöglicht es, Pflanzen, die als gleichwertig mit traditionellen Züchtungsmethoden gelten, von Pflanzen zu unterscheiden, die weiterhin als GVO betrachtet werden: in der Regelung als NGT-1- und NGT-2-Pflanzen bezeichnet.

Der föderale Landwirtschaftsminister Clarinval erkennt die Notwendigkeit an, den europäischen Rechtsrahmen angesichts der technologischen Entwicklung zu modernisieren. Er begrüßt die im endgültigen Text erzielten Fortschritte, insbesondere die klare Unterscheidung zwischen den verschiedenen NGT-Kategorien, die Beibehaltung strenger Vorschriften für Pflanzen, die mit GVO gleichgesetzt werden, den Schutz der biologischen Landwirtschaft sowie die vorgesehenen gesundheitlichen und ökologischen Garantien.

David Clarinval, föderaler Landwirtschaftsminister: „Diese Einigung ist eine ausgezeichnete Nachricht! Sie ist ein weiterer Schritt zur Fertigstellung dieses Verordnungsvorschlags, der es ermöglichen wird, unseren Landwirten schneller widerstandsfähigere Sorten zur Verfügung zu stellen, und ist somit ein Schritt hin zu einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Landwirtschaft! Die neuen genomischen Verfahren bieten bedeutende Chancen für eine nachhaltigere und widerstandsfähigere Landwirtschaft.“

Belgien wird weiterhin konstruktiv zur europäischen Debatte beitragen und sich uneingeschränkt an der Weiterverfolgung der Umsetzung des europäischen Rahmens sowie an zukünftigen Arbeiten beteiligen.

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