Um den Unternehmen, die von den Überschwemmungen im Sommer 2021 in Wallonien betroffen waren, konkrete Unterstützung zu bieten, haben die Föderalregierung und die Wallonische Region im vergangenen Juli ein Kooperationsabkommen geschlossen. Dieses Abkommen wurde heute im Finanzausschuss bestätigt.
Konkret wird ein Hilfsmechanismus für Arbeitgeber eingeführt, die materielle Schäden und/oder Einkommensverluste erlitten haben. Diese Unterstützung erfolgt in Form einer teilweisen Befreiung von der Berufssteuervorauszahlung, wodurch die steuerliche Belastung der betroffenen Unternehmen gesenkt wird.
Diese Maßnahme ergänzt die bereits bestehenden regionalen Hilfen und gewährleistet einen schnelleren und effizienteren Wiederanlauf der wirtschaftlichen Tätigkeiten in den am stärksten betroffenen Gebieten.
Benoit Piedboeuf, Fraktionsvorsitzender der MR in der Kammer und Mitglied des Finanzausschusses, betont, dass „ dieses Gesetz zeigt, dass die Solidarität zwischen den Machtebenen in Belgien keine bloße Idee ist. Sie zeugt im Gegenteil von dem gemeinsamen Willen, den wirtschaftlichen Wiederaufbau dieses Teils Walloniens nach dieser beispiellosen Katastrophe zu gewährleisten und einen wirksamen Hilfsmechanismus einzusetzen, der der Realität vor Ort entspricht. “
Ein Budget von 97 Millionen Euro für den wirtschaftlichen Wiederaufschwung
Die Föderalregierung hat ein Budget von 97 Millionen Euro zur Finanzierung dieser Hilfe bereitgestellt. Dieser Betrag kann je nach Bedarf angepasst werden, im Rahmen einer Abstimmung zwischen dem Föderalstaat und der Wallonischen Region.
Das Gesetz sieht außerdem ein klares Antragsverfahren und ein strenges Kontrollsystem vor, um eine gerechte und effiziente Verteilung der Mittel zu gewährleisten. Die MR hat gefordert, dass der Gesetzentwurf rasch in die Plenarsitzung kommt, um endgültig verabschiedet zu werden.