Mohamed Bakkali für eine bedingte Entlassung zugelassen: Victoria Vandeberg befragt die Justizministerin und fordert mehr Entschlossenheit beim Strafvollzug
Anlässlich des parlamentarischen Herbstauftakts befragte die föderale MR-Abgeordnete Victoria Vandeberg am Donnerstag in der Kammer Justizministerin Annelies Verlinden zur Vollstreckung von Strafen für die schwersten Verbrechen. Im Mittelpunkt ihrer Rede: die Situation von Mohamed Bakkali, der in Frankreich zu dreißig Jahren Haft für seine Rolle bei den Anschlägen vom 13. November 2015 in Paris verurteilt wurde und heute in Belgien inhaftiert ist, wo er bereits nach Verbüßung von nur einem Drittel seiner Strafe eine bedingte Entlassung beantragen kann.
Seine französische Verurteilung war mit einer zwanzigjährigen Sicherheitsfrist verbunden. Doch Mohamed Bakkali hatte eine „Rückkehrklausel“ erwirkt, die es ihm erlaubt, seine Strafe in Belgien zu verbüßen, wodurch er den belgischen Regeln zum Strafvollzug unterliegt, unter denen die französische Sicherheitsfrist hinfällig wird. Sein Antrag wird am 29. September vom Strafvollstreckungsgericht Brüssel geprüft. Konkret bedeutet dies, dass einer der Logistiker der Anschläge vom 13. November bereits nach zehn Jahren Haft eine bedingte Entlassung beantragen kann, während ihm die französische Justiz eine Wartezeit von zwanzig Jahren vor jedem Antrag auferlegte.
Für Victoria Vandeberg wirft diese Kluft zwischen dem verhängten Urteil und seiner tatsächlichen Vollstreckung eine grundlegende Frage nach Kohärenz und Vertrauen in die Justiz auf.
„Die Verurteilung bleibt dieselbe. Die Verbrechen bleiben dieselben. Doch allein durch die Verbüßung seiner Strafe auf der anderen Seite der Grenze kann er zehn Jahre früher seine Entlassung beantragen. Wie sollen die Opfer das verstehen?“, fragte sie.
Die Abgeordnete betonte das Leid der Opfer und ihrer Angehörigen, die mit dieser Aussicht konfrontiert sind, während die Folgen der Anschläge weiterhin Teil ihres Alltags sind. „Eine Verurteilung zu dreißig Jahren Haft muss einen Sinn haben. Für denjenigen, der sie erhält. Für die Opfer. Für die gesamte Gesellschaft“, betonte Victoria Vandeberg, bevor sie die Ministerin fragte: „Wann werden wir endlich unser System reformieren, damit die verhängten Strafen den begangenen Verbrechen entsprechen, auch bei ihrer Vollstreckung?“
Die Schwelle für die bedingte Entlassung anheben
Angesichts dieser Situation setzte sich Victoria Vandeberg für eine Verschärfung der Bedingungen für eine bedingte Entlassung ein, Kernpunkt eines von Denis Ducarme und der MR-Fraktion eingereichten Gesetzesvorschlags.
Für die schwersten Verbrechen, allen voran Terrorismus, will die MR die Schwelle für die bedingte Entlassung anheben: Es soll verlangt werden, dass ein deutlich größerer Teil der Strafe tatsächlich verbüßt wurde, bevor eine bedingte Entlassung beantragt werden kann. Heute genügt ein Drittel der Strafe.
Die Abgeordnete rief die Ministerin dazu auf, diese Initiative zu unterstützen, und erinnerte daran, dass das Vertrauen der Bürger in den Staat auch von der Konsequenz abhängt, mit der Strafen gegen die Täter der schwersten Verbrechen tatsächlich vollstreckt werden.