Seit ihrer Einführung im Jahr 2015 ermöglichen Flexijobs Arbeitnehmern, unter vorteilhaften steuerlichen und sozialen Bedingungen eine Zusatztätigkeit auszuüben, sofern sie mindestens 4/5 einer Vollzeitstelle bei einem belgischen Arbeitgeber ausüben. Dieses System erfreute sich zunehmender Beliebtheit, sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern.
Kürzlich hat die Föderalregierung übrigens beschlossen, die Regelung erheblich auszuweiten, indem die Flexijobs für alle Tätigkeitssektoren geöffnet wurden. Auch die Einkommensgrenzen wurden angehoben, von rund 12.000 Euro auf fast 18.000 Euro pro Jahr, um besser auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes einzugehen und die Kaufkraft zu erhöhen.
In diesem Zusammenhang möchte die Ministerin für den Mittelstand, KMU und Selbstständige, Eléonore Simonet, noch weiter gehen, indem sie auch Selbstständigen den Zugang zu dieser Regelung ermöglicht.
„ Selbstständige sind eine wesentliche Säule unserer Wirtschaft. Es ist nur logisch, dass auch sie von einem flexiblen System profitieren können, mit dem sie ihr Einkommen aufstocken können, insbesondere wenn die Geschäftstätigkeit ruhiger ist “, betont die Ministerin.
Eine solche Erweiterung würde es Selbstständigen unter bestimmten Bedingungen ermöglichen, als Ausübende eines Flexijobs ein Zusatzeinkommen zu erzielen und dabei von einer vorteilhaften Steuerregelung zu profitieren.
In diesem Zusammenhang hat die Ministerin die Stellungnahme des Allgemeinen Verwaltungsrates für das Sozialstatut der Selbstständigen eingeholt, der sich positiv zu dieser Entwicklung geäußert hat.
Die Ausweitung der Flexijobs auf Selbstständige hätte nämlich mehrere Vorteile:
- eine Quelle zusätzlicher Einnahmen bieten, wenn die selbstständige Tätigkeit zurückgeht;
- auf eine konkrete Nachfrage aus der Praxis reagieren, da einige Selbstständige ihren Kollegen auf flexible und legale Weise helfen möchten;
- den Arbeitsmarkt stärken, indem eine zusätzliche Arbeitskraftreserve mobilisiert wird;
- eine bestehende Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen korrigieren.
Diese Öffnung würde jedoch nur für hauptberuflich Selbstständige und mitarbeitende Ehepartner gelten, und das Arbeitsvolumen wäre auf maximal 480 Stunden pro Jahr begrenzt.
„ Diese Reform soll mehr Flexibilität, mehr Gerechtigkeit und mehr Chancen für diejenigen bieten, die unternehmerisch tätig sind. Es ist eine konkrete Antwort auf die Realität vor Ort und auf die Erwartungen vieler Selbstständiger “, fügt Eléonore Simonet hinzu.
Die Ministerin gibt an, dass sie einen konkreten Vorschlag unterbreiten wird, der die Besonderheiten des Sozialstatuts der Selbstständigen berücksichtigt.
Gestützt auf dieses positive Gutachten wird die Ministerin der Regierung in Kürze einen Textentwurf vorlegen, um diese Ausweitung der Regelung konkret umzusetzen.