Die Wallonische Regierung hat an diesem Donnerstag neue Mitglieder der Unabhängigen Behörde für die Überwachung und Kontrolle der Fluglärmbelästigungen (ACNAW) ernannt.
Die 2001 per Dekret gegründete unabhängige Behörde für die Überwachung und Kontrolle der Fluglärmbelästigungen in der Wallonischen Region (ACNAW) besteht aus einem Vorsitzenden und sechs Mitgliedern mit sich ergänzenden Fachkenntnissen.
Mehrere Posten waren seit Jahren unbesetzt. Angesichts dieser Lage wurde im April 2024 ein Aufruf zur Bewerbung gestartet, um die Mitglieder der Behörde zu erneuern. Wegen der geringen Anzahl eingegangener Bewerbungen wurde eine Verlängerung der Bewerbungsfrist beschlossen.
Fünf Bewerbungen wurden soeben genehmigt. Die Regierung hat sie an diesem Donnerstag ernannt.
Die neu ernannten Mitglieder verfügen über Fachkenntnisse in folgenden Bereichen: Lärmbelästigung, Akustik, menschliche Gesundheit, Luftfahrt und Flugnavigation.
Zwei Profile werden weiterhin aktiv gesucht
Für das zweite Mitglied im Bereich Lärmbelästigung ging jedoch keine gültige Bewerbung ein. Auch die Position des Vorsitzenden konnte nicht besetzt werden, da kein Kandidat mit einem Master in Rechtswissenschaften (oder gleichwertig) vorlag.
Auf Wunsch der Ministerin, die möchte, dass die Behörde unter besten Bedingungen ihre Aufgabe erfüllen kann, wird die Verwaltung die Bemühungen aktiv fortsetzen, um qualifizierte Profile für diese beiden Funktionen zu finden.
In der Zwischenzeit werden die Mitglieder untereinander einen stellvertretenden Vorsitzenden bestimmen. Dieser übernimmt den Vorsitz per Delegation oder im Verhinderungsfall.
So kann das neue Team seine Arbeit vollständig wieder aufnehmen und die Überwachung der Fluglärmbelästigungen in der Wallonie verstärken.