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David Clarinval verstärkt den Schutz selbstständiger Franchisenehmer vor möglichem Missbrauch im Lebensmittelsektor

02/04/2024
Kurz gefasst

Ein neuer Königlicher Erlass verbietet missbräuchliche Klauseln in Franchiseverträgen im Lebensmittelsektor. Bei Streik oder höherer Gewalt können sich Franchisenehmer anderswo versorgen. Ziel ist es, die Beziehungen zu den großen Vertriebsketten neu auszugleichen.

2023 hatte der Minister für Selbstständige David Clarinval eine Analyse der Franchiseverträge im Lebensmittelsektor gefordert. Diese Analyse führte zu einem neuen Königlichen Erlass, der gestern Morgen im Ministerrat gebilligt wurde. Er enthält eine Reihe von Vertragsklauseln, die große Vertriebsketten ihren selbstständigen Betreibern nicht mehr auferlegen dürfen. Wenn beispielsweise eine Supermarktkette wegen eines Streiks oder eines anderen Falls höherer Gewalt nicht oder nicht ausreichend liefert, dürfen selbstständige Betreiber die gleichen Produkte heute nicht anderswo kaufen, weil sie vertraglich verpflichtet sind, sich ausschließlich beim Vertreiber zu versorgen. Das führt zu leeren Regalen und erheblichen Einkommensverlusten. Dank dieser Initiative von David Clarinval erhält der Franchisenehmer in diesen Ausnahmesituationen die Freiheit zurück, sich anderswo zu versorgen.

David Clarinval: „Dieses Vorhaben ermöglicht eine wesentliche Verbesserung der Franchiseverträge im Lebensmittelsektor, damit die vertraglichen Beziehungen zwischen Franchisegebern und Franchisenehmern in der Lebensmitteldistribution ausgeglichener werden. Ich habe beschlossen, neue Klauseln hinzuzufügen, die unter allen Umständen als missbräuchlich gelten oder als solche vermutet werden, sofern kein Gegenbeweis erbracht wird. Mit diesem Text stärke ich also den Schutz selbstständiger Franchisenehmer vor möglichem Missbrauch im Lebensmittelsektor, und darüber freue ich mich.“

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