MR-Präsident Georges-Louis Bouchez bestätigt: „Der Weg der Vernunft wurde eingeschlagen. Palästina wird von Belgien erst rechtlich anerkannt, wenn die Geiseln freigelassen sind und die Hamas vollständig von der Macht entfernt wurde. Eine Prämie für Terrorismus wäre nicht annehmbar und nicht vernünftig gewesen. Die Bedingungen sind eindeutig erfüllt. Etwaige Wirtschaftssanktionen werden nur auf europäischer Ebene beschlossen: eine unabdingbare Voraussetzung für ihre Wirksamkeit. Schließlich wird Belgien den Einsatz einer UN-Interventionstruppe fordern, um die Zivilbevölkerung zu schützen. Die Priorität muss die humanitäre Lage und der Frieden bleiben.“
Der Standpunkt der Regierung
Während der Kernsitzung vom 1. September 2025 hat Belgien eine klare Haltung zur anhaltenden Krise im Nahen Osten eingenommen. Der Bundesregierung, die sich einer Zweistaatenlösung und der Achtung des internationalen Rechts verpflichtet fühlt, stellt strenge Bedingungen für die offizielle Anerkennung Palästinas.
Diese Anerkennung wird erst wirksam, nachdem die Geiseln vollständig freigelassen wurden und die Hamas aus der palästinensischen Regierung ausgeschieden ist.
Zudem lehnt Belgien jede Maßnahme ab, die Terrorismus belohnen könnte.
Auf wirtschaftlicher Ebene besteht die Arizona-Regierung darauf, dass Sanktionen ausschließlich auf europäischer Ebene besprochen und umgesetzt werden, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten.
Die Regierung zeigt zudem einen starken Willen, eine UN-Interventionsmission zu unterstützen, um den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten.
Die dringendste Priorität bleibt die humanitäre Lage, mit einer Beschleunigung der belgischen Bemühungen um Hilfe für Gaza und medizinische Evakuierungen.
Erläuterungen- Intensivierung der humanitären Hilfe: Belgien wird seine Bemühungen verstärken, um den Palästinensern auf allen möglichen Wegen humanitäre Hilfe zu leisten.
- Fortsetzung und Verstärkung der medizinischen Evakuierungen gefährdeter Kinder
- Nationale Sanktionen gegen gewalttätige Siedler und Hamas-Verantwortliche: Belgien wird diese gewalttätigen Siedler und Hamas-Terroristen der europäischen Liste ab sofort als persona non grata auf belgischem Staatsgebiet erklären.
- Erklärung zur persona non grata: Belgien erklärt die extremistischen Minister Itamar Ben-Gvir und Bezalel Smotrich sowie die politischen und militärischen Führer der Hamas zu persona non grata auf seinem Staatsgebiet. Es wird für die Aussetzung der Visaerteilung an diese Personen und die im vorherigen Punkt genannten Personen plädiert.
- Meldung im Schengener Informationssystem und Ausschluss vom Staatsgebiet: Alle Personen, die von individuellen Sanktionen betroffen sind, nämlich gewalttätige jüdische Siedler, Hamas-Verantwortliche sowie bestimmte israelische oder Hamas-Führer, werden vom Ausländeramt in das Schengener Informationssystem (SIS) eingetragen. Diese Eintragung bedeutet, dass diese Personen offiziell als unerwünscht („persona non grata“) erklärt und der Zutritt zum belgischen Staatsgebiet verweigert wird, aufgrund einer Bedrohung der öffentlichen Ordnung, der nationalen Sicherheit oder schwerer Verstöße gegen internationales Recht.
- Verstärkung des belgischen Embargos für Waffen und Dual-Use-Güter: Die Föderalregierung unterstützt die Ausweitung des bestehenden Verbots von Export, Transit und Verkauf von Waffen oder Material mit möglicher militärischer Nutzung. Diese Ausweitung betrifft nicht nur Material, das ausdrücklich für die israelische Armee bestimmt ist, sondern auch jegliches Material, einschließlich Dual-Use-Gütern (zivil und militärisch), deren Endnutzer der israelische Staat oder die Armee sein könnte. Belgien setzt sich für eine gemeinsame Entscheidung mit den föderierten Einheiten ein und befürwortet die Einführung eines koordinierten Embargos auf europäischer Ebene.
- Nationales Einfuhrverbot für Produkte aus den Siedlungen: Im Anschluss an das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs bereiten die belgischen Minister für Wirtschaft, Finanzen und Auswärtige Angelegenheiten einen Königlichen Erlass vor, der ein nationales Verbot für alle Güter einführt, die in den von Israel besetzten Gebieten, also den Siedlungen, produziert, gewonnen oder verarbeitet wurden.
- Konsularische Einschränkung: den Zugang zu konsularischen Diensten für Belgier, die in den Siedlungen leben, auf die gesetzlich vorgesehene Nothilfe beschränken.
- Verweigerung israelischer militärischer Überflüge: Solange der Konflikt andauert, werden Anträge israelischer Behörden auf militärische Überflüge abgelehnt.
- Verringerung militärischer Abhängigkeiten von Israel: sicherstellen, dass künftige Anschaffungen von Ausrüstung, Ersatzteilen und Wartungsverträgen nicht mehr bei israelischen Unternehmen erfolgen, sowie eine umfassende Analyse aller belgischen öffentlichen Aufträge in Israel.
- Erhöhte Wachsamkeit gegenüber Antisemitismus und Extremismus: die belgischen Dienste intensivieren ihre Zusammenarbeit, Risikoanalysen werden systematisch ausgetauscht, und die Überwachung antisemitischer Vorfälle sowie der Verherrlichung von Terrorismus durch Hamas-Anhänger muss verstärkt werden.