Die wallonische Ministerin für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten hat den Ministerialerlass zur Umsetzung der europäischen GLÖZ-5-Verpflichtung genehmigt. Die Maßnahme, die am 1. Januar 2027 vollständig in Kraft tritt, markiert einen Philosophiewechsel: den Boden schützen und dabei die Fortführung der Kulturen ermöglichen.
Mit der Umsetzung von GLÖZ 5 will Wallonien die diffuse Erosion landwirtschaftlicher Böden begrenzen, die durch die Zunahme von Starkregen und extremen Wetterereignissen verstärkt wird, während die Produktivität der Flächen nachhaltig erhalten bleibt.
Bereits seit 2023 in Vorbereitung, wurde das System von der Landwirtschaftsministerin Anne-Catherine Dalcq grundlegend überarbeitet.
Die neue Version stützt sich auf ein einfaches Prinzip: Es geht nicht darum, Kulturen zu verbieten, sondern die Bedingungen festzulegen, unter denen sie erhalten bleiben können, wenn ein Erosionsrisiko festgestellt wird.
Ziel ist es, die Kontinuität der landwirtschaftlichen Tätigkeit zu gewährleisten, unter Vorbehalt gezielter Anpassungen.
Diese Entwicklung ist das Ergebnis eines langwierigen Abstimmungsprozesses mit allen repräsentativen Organisationen.
Dies führte zur Überarbeitung der Erosionskartierung, zur Entwicklung eines an die Gegebenheiten vor Ort angepassten Werkzeugkastens sowie zu einer verstärkten Begleitung der betroffenen Landwirte.