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Abregelungen: Wallonische Prosumer werden entschädigt

29/05/2026
Kurz gefasst

Gute Nachricht für die Haushalte mit Photovoltaikanlagen in Wallonien: Wenn ihre Anlage wegen zu hoher Netzspannung abgeregelt wird, können sie künftig für den nicht produzierten Strom entschädigt werden.

Die Wallonische Regierung hat diesen Donnerstag in erster Lesung einen Erlassentwurf verabschiedet, der erstmals eine Entschädigungsregelung einführt. Ziel: eine konkrete und erwartete Antwort auf die Verluste der „Prosumer“ zu geben.

Konkret:


  • ⁠Der Mechanismus tritt nächstes Jahr in Kraft.

  • Die Entschädigung wird proportional zum tatsächlichen Produktionsverlust sein. Für eine durchschnittliche Anlage geht es um einige Dutzend bis mehrere Hundert Euro pro Jahr.

  •  ⁠⁠Man benötigt jedoch einen kommunizierenden Zähler und muss sich bei seinem Netzbetreiber (Ores, Resa…) melden. Die Nachverfolgung erfolgt dann automatisch, Jahr für Jahr, bis zur Lösung.


„Die Prosumer haben ihren Beitrag zur Energiewende geleistet. Es war nicht normal, dass sie Verluste ohne Ausgleich erlitten“, erklärte Cécile Neven, wallonische Ministerin für Energie.

 

Instagram-Beitrag von Cécile Neven zu diesem Thema ansehen


 

 

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