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„Spezialisierter Handwerker“: eine neue Anerkennung für die Lebensmittelberufe

06/03/2026
Kurz gefasst

Ein neues Statut „Spezialisierter Handwerker“ wird für die Lebensmittelberufe eingeführt, neben „Zertifizierter Handwerker“ (2.852 Fachleute seit 2016). Diese von Berufskollegen vergebene Zertifizierung soll den Sektor professionalisieren und den Verbrauchern mehr Transparenz über das handwerkliche Können garantieren.

Anlässlich der Messe Horecatel, die vom 08. bis 11. März in der WEX in Marche-en-Famenne stattfindet, freut sich die Ministerin für Selbstständige, Eléonore SIMONET, die Schaffung eines neuen Statuts des spezialisierten Handwerkers anzukündigen.

Seit 2016 verfügen Handwerker über eine offizielle rechtliche Anerkennung. Heute besitzen 2.852 Fachleute das Statut „Zertifizierter Handwerker“, eine Zahl, die stetig steigt.

Die Ministerin für Selbstständige kündigt heute die Einführung einer zweiten Zertifizierungsstufe an, die für Berufe im Bereich der Lebensmittelprodukte vorgesehen ist.

Eléonore SIMONET, Ministerin für den Mittelstand, Selbstständige und KMU: „Diese spezifischen Anerkennungen entsprechen den konkreten Erwartungen der Handwerker in den Lebensmittelberufen und sollen den Verbrauchern mehr Transparenz über das jeweilige berufsspezifische Können bieten. Zehn Jahre nach der Einführung des Statuts des zertifizierten Handwerkers gehen wir einen weiteren Schritt in der Professionalisierung des Sektors.“

Hier einige Beispiele für Berufe, die unter der Bezeichnung „Spezialisierter Handwerker“ anerkannt und zertifiziert werden können:


  • Gastgewerbe: Restaurantbetreiber, Caterer, Pizzabäcker, …

  • Bäckerei: Bäcker, Konditor, Eishersteller, Chocolatier, Süßwarenhersteller, …

  • Fleischerei: Fleischer, Feinkosthändler, Caterer, Wursthersteller, …


Die Anerkennung wird von Berufskollegen vergeben. Die verschiedenen anerkannten Berufsverbände werden jeweils ein spezifisches Lastenheft vorschlagen, um dieses wertvolle Gütesiegel zu erhalten.

Zu den durch diese Bezeichnung hervorgehobenen Kompetenzen gehören unter anderem die professionelle Beherrschung des Berufs, die Achtung regionaler Erzeugnisse und Ursprungsbezeichnungen, die Qualität der dem Verbraucher angebotenen Produkte und Zubereitungen, die Einhaltung von Hygiene und guten Arbeitspraktiken sowie eine überwiegend hausgemachte Produktion, …

Weitere Informationen: Die rechtliche Anerkennung des Handwerkers | FÖD Wirtschaft

 

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