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Chancengleichheit

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Zuerst gleich. Dann verschieden.

In Belgien ist die Rechtsgleichheit errungen. Das Gesetz verurteilt jede Diskriminierung: Geschlecht, sexuelle Orientierung, Überzeugung, Behinderung, Alter, Herkunft. Das ist eine Errungenschaft. Aber kein Endpunkt.

Vorbeugen

Schon in der Schule: die Gleichheit aller vor dem Gesetz und die Ablehnung jeder Diskriminierung.

Ahnden

Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Homophobie: ohne Abstriche und ohne Ausnahme verurteilt.

Universalismus

Keine unterschiedliche Behandlung aufgrund von Überzeugungen. Keine einzige.

Vorbeugen und ahnden

Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und Homophobie führen weiterhin zu diskriminierendem Verhalten, mitunter bis hin zu körperlicher Gewalt. Wir verurteilen sie ohne Abstriche und ohne Ausnahme. Dagegen hat der Staat zwei Pflichten: vorbeugen und ahnden.

Vorbeugen beginnt in der Schule. Dort lernt man von klein auf, dass alle vor dem Gesetz gleich sind und dass jede Diskriminierung abzulehnen ist. Dieser Anspruch ergibt sich unmittelbar aus dem Universalismus, auf dem das liberale Projekt gründet: den anderen zuerst als seinesgleichen behandeln und erst danach als jemanden, der anders ist.

Ein interkulturelles Modell, kein Multikulturalismus

Dieser Universalismus bedeutet ganz klar: keine unterschiedliche Behandlung aufgrund von Überzeugungen. Keine einzige. Die „angemessenen Vorkehrungen“, eine Zeit lang in Québec erprobt, zeigen, wohin das führt: Man geht vom Recht auf Verschiedenheit aus und landet bei verschiedenen Rechten. Unser Verständnis von Gleichheit verträgt sich mit keinerlei Kulturrelativismus.

Das Recht auf Verschiedenheit besteht, aber es wird in einem Rahmen ausgeübt: auf der Grundlage gemeinsamer Werte und Prinzipien, von allen anerkannt und nicht verhandelbar. Das ist kein Multikulturalismus, in dem jede Gruppe nach ihren eigenen Regeln lebt. Es ist ein interkulturelles Modell: gleiche Rechte, gleiche Pflichten, für alle Bürgerinnen und Bürger.

Die Freiheit, selbst über sich zu bestimmen

Jeder muss seinen Glauben frei ausüben, ihn wechseln, nicht glauben und jedes Dogma ablehnen können. Zwischen Frauen und Männern gilt dasselbe Prinzip: die Freiheit, selbst über sich zu bestimmen, ohne Geschlechterstereotypen unterworfen zu sein, die individuelle Bestrebungen einengen.

Dieser Grundsatz gilt für alles Übrige: Herkunft, Alter, Überzeugung, Orientierung, Kultur, soziales Umfeld. Niemand darf auf die Schublade seiner Geburt festgelegt werden. Das ist die zutiefst emanzipatorische Dimension des liberalen Projekts.

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