Asylsuchende, die bereits Schutz in einem anderen Mitgliedstaat genießen, können keinen Anspruch mehr auf Aufnahme in Belgien erheben. Ihre Anträge werden, sofern sie bereits in einem anderen Mitgliedstaat abgelehnt wurden, schneller bearbeitet und gegebenenfalls vom Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose für unzulässig erklärt. Gemäß der Regierungsvereinbarung werden auch die Bedingungen für den Familiennachzug verschärft. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen: Verkürzung oder Abschaffung der Übergangsfrist, Verlängerung der Wartezeit vor dem Familiennachzug, Anhebung des Mindestalters der Ehepartner auf 21 Jahre und Anhebung der Einkommensvoraussetzung auf 110% des Mindesteinkommens, zuzüglich 10% pro Familienmitglied.
- Regierung: Föderalregierung
- Minister: Anneleen Van Bossuyt
- Schritt: Vom Parlament verabschiedet