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Verschärfte Aberkennung der Staatsangehörigkeit

18/05/2026
Kurz gefasst

Die Föderalregierung erweitert die Liste der Straftaten, die zur Aberkennung führen können, einschließlich organisierter Kriminalität mit Führungsrolle, Tötungsdelikten und Sexualdelikten. Die Verjährungsfrist für die Einleitung eines Aberkennungsverfahrens wird von 10 auf 15 Jahre verlängert. Bei einer Verurteilung wegen terroristischer Taten muss der Richter zwingend über die Frage der Aberkennung entscheiden. Entscheidet er, keine Aberkennung der Staatsangehörigkeit anzuordnen, muss er ausdrücklich begründen, weshalb die Folgen der Maßnahme offensichtlich unangemessen und unverhältnismäßig wären.

  • Regierung: Föderalregierung
  • Minister(in): Annelies Verlinden
  • Etappe: Im Parlament verabschiedet

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