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Waldbrände in den Fagnen: Erleichterungen für Selbstständige und KMB

19/08/2026
Kurz gefasst

Ministerin für Selbstständige und KMB Eléonore SIMONET hat ein Rundschreiben veröffentlicht, das Zahlungserleichterungen für Sozialbeiträge für Selbstständige vorsieht, die von den Waldbränden in den Fagnen betroffen sind.

Eléonore SIMONET: „Diese Maßnahmen sollen die Liquidität der Selbstständigen entlasten, die von den schrecklichen Bränden in den Hohen Fagnen betroffen sind.“

Hier sind die Einzelheiten:

Aufschub der Beitragszahlung

Zunächst hat die Ministerin über das LSFB die Anweisung an die Sozialversicherungskassen gegeben, einen Zahlungsaufschub von höchstens einem Jahr für den vorläufigen Beitrag des 3.ten Quartals 2026 zu gewähren, für Selbstständige, die durch den Waldbrand in den Hohen Fagnen im August 2026 Schäden erlitten haben. Die betroffenen Selbstständigen können die Zahlung dieses Beitrags um ein Jahr aufschieben (30. September 2027).

Der Selbstständige muss vor dem 15. September 2026 einen schriftlichen Antrag bei seiner Sozialversicherungskasse einreichen.

Die Ministerin betont, dass diese Maßnahmen keinerlei Auswirkungen auf die Sozialversicherungsrechte der Betroffenen haben werden. Das bedeutet, dass der Leistungsanspruch der Betroffenen durch diese Maßnahme keine negativen Folgen erfährt.

Senkung der vorläufigen Beiträge

Außerdem ist vorgesehen, dass die Kassen ihre Mitglieder darauf hinweisen, dass sie unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben, eine Senkung der vorläufigen Sozialbeiträge zu beantragen.

Beitragsbefreiung

Selbstständige können auch einen vereinfachten Antrag auf Beitragsbefreiung bei der Sozialversicherungskasse für den vorläufigen Beitrag des 3.ten Quartals 2026 einreichen.

Bitte beachten Sie, dass die befreiten Quartale nicht für den Erwerb von Rentenansprüchen berücksichtigt werden (können jedoch innerhalb von 5 Jahren regularisiert werden, um diese Rechte zu erhalten).

Überbrückungsrecht

Schließlich können KMB, die ihre Tätigkeit unterbrechen müssen, unter bestimmten Bedingungen auch das Überbrückungsrecht in Anspruch nehmen.

Zur Erinnerung: Das Überbrückungsrecht sieht während der Unterbrechungsperiode die Gewährung einer finanziellen Leistung sowie die Aufrechterhaltung bestimmter sozialer Rechte vor, wie die Erstattung von Gesundheitspflegekosten, Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit, Invalidität und Mutterschaft, ohne dass Sozialbeiträge gezahlt werden müssen.

Die Ministerin verfolgt die Situation der Selbstständigen und KMB in der betroffenen Region selbstverständlich sehr genau.

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