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Unser föderaler Energieminister Mathieu Bihet passt den Entschädigungsmechanismus bei Nichtverfügbarkeit des Offshore-Windparks an

06/02/2026
Kurz gefasst

Der föderale Energieminister hat nach dem Vorfall vom Januar 2024 eine Anpassung des Entschädigungsmechanismus des Offshore-Windparks Modular Offshore Grid genehmigen lassen. Dieser neue, objektivere und transparentere Rahmen soll Investitionen in Windenergie auf der Nordsee absichern.

Auf Vorschlag des föderalen Energieministers Mathieu Bihet hat der Ministerrat eine Anpassung des Entschädigungsmechanismus bei (vollständiger oder teilweiser) Nichtverfügbarkeit des Modular Offshore Grid genehmigt. Dadurch wird der für die bestehenden Offshore-Windparks geltende Rahmen klarer, kohärenter und operationeller.

Das Modular Offshore Grid (MOG I), oft als „Steckdose auf See“ bezeichnet, bündelt die Produktion von vier Offshore-Windparks und leitet sie über Hochspannungskabel an Land.

Mit einer angeschlossenen Leistung von rund 1.000 MW stellt das MOG I fast die Hälfte der Kapazität der ersten belgischen Offshore-Zone dar. Das MOG I bildet somit ein wesentliches Glied bei der Integration der Offshore-Windenergie und ein Schlüsselelement unserer Energiewende.

Lehren aus dem Vorfall vom Januar 2024

Am 9. Januar 2024 fiel eines der Kabel des MOG I aufgrund eines leichten Anschlussfehlers auf einer der Plattformen vorübergehend aus. Obwohl das MOG I einsatzfähig blieb und die vier angeschlossenen Parks größtenteils weiterproduzieren konnten, mussten sie bei sehr starkem Wind ihre Produktion vorübergehend drosseln, um eine Überlastung des Systems zu vermeiden.
Dieser Vorfall zeigte, dass die bestehende Entschädigungsmethode in der Praxis zu komplex und unzureichend präzise war

Ein moderneres und kohärenteres Entschädigungssystem

Auf Empfehlung der CREG passt die Regierung nun den Entschädigungsmechanismus mit folgenden Maßnahmen an:


  • Die Berechnung der verlorenen Produktion erfolgt künftig auf Grundlage der Available Active Power, einer objektiveren und technisch robusteren Methode.

  • Es wird ein vereinheitlichtes Verfahren für die Einreichung und Bearbeitung von Entschädigungsanträgen eingeführt.

  • Dank einer Übergangsbestimmung werden die neuen Regeln auch auf die Bearbeitung der Entschädigungsanträge im Zusammenhang mit dem Vorfall vom Januar 2024 am MOG I angewandt, damit dieser Fall auf Grundlage des verbesserten Rahmens behandelt werden kann.

  • Das System wird an die Regelung angeglichen, die für das MOG 2 der Prinzessin-Elisabeth-Insel gilt, der neuen Generation von Offshore-Hubs, um einen einheitlichen, kohärenten und dauerhaften Rahmen für bestehende und künftige Offshore-Infrastrukturen zu schaffen.


Mathieu Bihet, föderaler Energieminister: „Die Entwicklung der Offshore-Windenergie muss in einem stabilen und transparenten Rahmen erfolgen. Mit dieser Anpassung bieten wir dem Sektor mehr Rechtssicherheit und Planbarkeit. Eine wesentliche Flexibilität, um weiterhin Investitionen anzuziehen und die Nordsee zu einem Motor unserer Energiewende zu machen.“

 

 

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