Der Ausschuss für institutionelle Angelegenheiten des Senats hatte Ende 2023 die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung genehmigt. Heute war die Kammer am Zug, über die Revision von Artikel 7bis zu entscheiden, der Tiere als „fühlende Wesen“ anerkennt. Für die MR ist der Tierschutz eine grundlegende Frage, die zu den Anliegen unserer Mitbürger gehört. Es war Zeit, dass er in die Verfassung aufgenommen wird.
Für die MR-Fraktion in der Kammer handelt es sich um „ein Thema, das unserer Ansicht nach wenige Monate vor den Wahlen nicht Gegenstand politischer Spielchen sein darf. Während man in einem anderen Parlament, aus Mangel an Mut, beschlossen hat, die Frage des Tierschutzes auf die nächste Legislaturperiode zu verschieben, hat das Föderalparlament seine Verantwortung wahrgenommen.“
„Die von unseren Senatoren geleisteten Vorarbeiten haben einen soliden Rahmen für diese Reform geschaffen und beweisen damit unser unerschütterliches Engagement für den Tierschutz“, erklärt Gaëtan Van Goidsenhoven. Georges-Louis Bouchez fügt hinzu: „Wir haben sorgfältig darauf geachtet, dass dieser Text die Werte unserer Gesellschaft widerspiegelt und dabei die spezifischen Bedürfnisse jeder Tierart berücksichtigt.“ Philippe Dodrimont betont schließlich: „Diese Initiative stellt einen entscheidenden Schritt für unsere Gesetzgebung dar und stärkt den Schutz der Tiere auf verfassungsrechtlicher Ebene.“
In dieser Wahlkampfzeit ist es wichtig, auf die Widersprüchlichkeit bestimmter politischer Gruppen wie Ecolo hinzuweisen. Ihre schwankende Haltung zu entscheidenden Fragen wie dem rituellen Schlachten ohne Betäubung in Brüssel, im Gegensatz zu ihrem Handeln im Föderal- und im Wallonischen Parlament, zeigt einen offensichtlichen Mangel an Konsequenz und einen klaren Wahlopportunismus: „Während wir bei der MR mit dem wallonischen Tierschutzgesetzbuch Vorreiter waren, betreiben andere leider offensichtlich eine reine Schaupolitik“, stellt Georges-Louis Bouchez fest.
Die MR erinnert schließlich daran, dass die parlamentarischen Arbeiten gezeigt haben, dass die Revision von Artikel 7bis das Leben der Fachleute im Agrarsektor nicht erschweren wird.
Mathieu Bihet stellt klar, wie er es schon bei der Debatte der vergangenen Woche getan hat, dass diese Änderung von Artikel 7bis keine Auswirkungen auf die Jagd, die Tierhaltung, den Anbau und Ähnliches haben wird.
Konkret fügt der Text dem Artikel 7bis der Verfassung folgende Worte hinzu: „Bei der Ausübung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten achten der Föderalstaat, die Gemeinschaften und die Regionen auf den Schutz und das Wohlergehen der Tiere als fühlende Wesen.“