Wer hat nicht schon einmal einen vergessenen Geschenkgutschein am Boden einer Schublade wiedergefunden, nur um festzustellen, dass er bereits abgelaufen war? Diese frustrierende Situation erleben jedes Jahr zahlreiche Verbraucher, die dadurch einen Teil ihrer Kaufkraft verlieren.
Die Föderalregierung hat beschlossen, hier Abhilfe zu schaffen. Ein Gesetzentwurf, getragen von David Clarinval, Minister für Wirtschaft, und Éléonore Simonet, Ministerin für KMU, sieht künftig eine Mindestgültigkeitsdauer von zwei Jahren für Geschenkgutscheine und von einem Jahr für Mehrfachkarten vor.
Bislang gab es keine allgemeine Regel für die Gültigkeitsdauer dieser Produkte. Manche Unternehmen gewährten ihren Kunden mehrere Jahre, während andere deutlich kürzere Fristen vorsahen. Diese Reform bringt mehr Klarheit, Rechtssicherheit und Fairness für die Verbraucher.
Für die Minister handelt es sich um eine konkrete Maßnahme, die den Geldbeutel der Bürger schützt: „Jeder hat schon einmal in seinem Portemonnaie oder am Boden einer Schublade einen abgelaufenen Geschenkgutschein wiedergefunden. Indem wir eine Mindestgültigkeitsdauer festlegen, stärken wir die Rechte der Verbraucher und verringern den Verlust an Kaufkraft.“