Entgegen dem, was verbreitet wird, werden die ÖSHZ bei den zusätzlichen Anträgen infolge der zeitlichen Begrenzung der Arbeitslosenunterstützung nicht allein gelassen. Die Föderalregierung sieht beispiellose Ausgleichszahlungen vor: 26 Millionen Euro bereits 2025 zur Vorbereitung der Reform, danach mehr als 300 bis 700 Millionen Euro pro Jahr zwischen 2026 und 2030. Die Mittel für Personal, Begleitung und Aktivierung steigen stark. Die ÖSHZ werden umfassend unterstützt, um eine wirksame Begleitung und eine langfristige Wiedereingliederung zu gewährleisten.
1. Kontext
Programmgesetz vom 18. Juli 2025 (MR 29. Juli 2025)
Das Föderalparlament hat ein Programmgesetz verabschiedet, das den Zugang zur Arbeitslosenunterstützung zeitlich begrenzt (höchstens 24 Monate) sowie die Eingliederungsleistungen auf maximal ein Jahr begrenzt. Hier eine Einordnung dieser Reform:
Tausende offene Stellen in Wallonien und Brüssel
Im dritten Quartal 2024 boten belgische Unternehmen 171.946 offene Stellen an.
Mit 65,92 % aller offenen Stellen in Belgien bleibt die Flämische Region die Region mit der größten Anzahl offener Stellen. Es folgen die Wallonische Region mit 21,70 % und die Region Brüssel-Hauptstadt mit 12,37 %.
Diese Reform wird deshalb von der Unternehmenswelt unterstützt, deren Entwicklung häufig durch den Mangel an ausreichend Kandidaten zur Besetzung offener Stellen begrenzt wird.
Niedrige Beschäftigungsquoten, insbesondere in Wallonien und Brüssel
Belgien gehört zu den 5 europäischen Ländern mit der niedrigsten Beschäftigungsquote. Die Werte variieren jedoch stark zwischen den Regionen: In Flandern haben 76 % der Personen im arbeitsfähigen Alter einen Job, gegenüber 67 % in Wallonien und 64 % in der Region Brüssel. Gleichzeitig sind in unserem Land 171.000 Stellen verfügbar.
Während die nationale Arbeitslosenquote 6,2 % beträgt, liegt sie in Wallonien (15,1 %) und Brüssel (10,8 %) deutlich höher als in Flandern (5 %).
Auch die Zahl der Langzeitarbeitslosen (mehr als 2 Jahre) ist in Wallonien (49 % der Arbeitsuchenden) und Brüssel (45,5 %) höher als in Flandern (30 %).
Eine notwendige Reform, die jedoch begleitet werden muss
Die Reform der Arbeitslosenunterstützung wird schrittweise die Bezieher von Arbeitslosengeld betreffen.
Diese Reform hat Auswirkungen auf die ÖSHZ. Ein Teil der von der Arbeitslosigkeit ausgeschlossenen Personen wird nämlich Hilfe beim ÖSHZ beantragen, weshalb es notwendig ist, diese zu unterstützen.
Wichtigste Herausforderungen:
- Verzögerungen bei der Bearbeitung von Hilfsanträgen verhindern;
- Die Begleitung zur Beschäftigung stärken;
- Die ÖSHZ dazu ermutigen, eine schnelle und dauerhafte berufliche Wiedereingliederung zu fördern.
2. Die Arbeitslosenreform
Zeitliche Begrenzung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld in mehreren Wellen
- Welle 1: Ende des Anspruchs am 1. Januar 2026
Die betroffenen Personen erhielten am 15. September ein Warnschreiben.
Diese Welle betrifft Arbeitslose, die seit mehr als 20 Jahren Vollarbeitslosenunterstützung erhalten, sowie Bezieher einer Eingliederungsleistung seit mehr als einem Jahr. - Welle 2: Ende des Anspruchs am 1. März 2026
Die betroffenen Personen erhielten Mitte Oktober ein Warnschreiben.
Diese Welle betrifft Arbeitslose, die seit 8 bis 20 Jahren Vollarbeitslosenunterstützung erhalten - Welle 3: Ende des Anspruchs am 1. April 2026
Die betroffenen Personen erhielten Mitte November ein Warnschreiben.
Diese Welle betrifft Arbeitslose, die seit weniger als 8 Jahren Vollarbeitslosenunterstützung erhalten. - Welle 4: Ende des Anspruchs am 1. Juli 2026
Die betroffenen Personen erhalten im Januar 2026 ein Warnschreiben.
Diese Welle betrifft Arbeitslose in der 2. Entschädigungsperiode. - Welle 5: Ende des Anspruchs zwischen dem 1. Juli 2026 und dem 1. Juli 2027
Die betroffenen Personen erhalten im Februar 2026 ein Warnschreiben.
Diese Welle betrifft Arbeitslose in der 1. Entschädigungsperiode mit einer Berufslaufbahn von weniger als 5 Jahren. - Welle 6: Ende des Anspruchs am 1. Juli 2027
Die betroffenen Personen erhalten im Laufe des Jahres 2026 ein Warnschreiben.
Diese Welle betrifft Arbeitslose in der 1. Entschädigungsperiode mit einer Berufslaufbahn von mehr als 5 Jahren.
Ausnahmen
- Künstler (Arbeitslosenunterstützung für den Kunstsektor);
- Arbeitslose über 55 Jahre mit einer Berufslaufbahn von mehr als 30 Jahren (+1 Jahr pro Jahr → 35 Jahre im Jahr 2030);
- Menschen mit Behinderung, die seit dem 1. Juli 2004 in einer geschützten Werkstatt beschäftigt sind, mit Erhalt des Leistungsanspruchs;
- Teilzeitbeschäftigte mit einer Einkommensgarantiezulage zum Zeitpunkt der Beendigung des Anspruchs, für die Dauer der ununterbrochenen Teilzeitbeschäftigung (mindestens halbtags);
- Arbeitslose, die vor dem 1. Januar 2026 eine Ausbildung in einem Mangelberuf begonnen haben und von der Verfügbarkeitspflicht befreit sind. Erhalt des Anspruchs für die Dauer der Ausbildung.
3. Die Auswirkungen auf die ÖSHZ und die Ausgleichsmaßnahmen
Ein Teil der von der Arbeitslosenunterstützung ausgeschlossenen Personen wird sich wahrscheinlich an die ÖSHZ wenden. Um die Mehrkosten auszugleichen, die die Maßnahme für die ÖSHZ verursachen kann, hat die Föderalregierung verschiedene Ausgleichsmechanismen vorgesehen, damit die lokalen Behörden die Reform nicht bezahlen müssen.
Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Gewährung eines Zuschusses an die ÖSHZ zur Vorbereitung der Umsetzung der Arbeitslosenreform
Der erste vom Föderalstaat gewährte Ausgleich ist ein Zuschuss an die ÖSHZ im Jahr 2025, um ihnen zu helfen, sich auf die Auswirkungen der Reform vorzubereiten. Die durch diesen Ausgleich gedeckten Ausgaben sind die zusätzlichen Personal- und Betriebskosten.
Insgesamt beläuft sich dieses zusätzliche Budget auf 26 Millionen €, die den ÖSHZ nach der Zahl der von der Arbeitslosigkeit ausgeschlossenen Personen zugewiesen werden (diese Zahl stammt direkt aus den Statistiken des LfA).
Der Betrag, der jedem ÖSHZ zugewiesen wird, wurde den Verbänden der ÖSHZ am 10. Oktober mitgeteilt.
Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes vom 26. Mai 2002 über das Recht auf soziale Eingliederung hinsichtlich des Ausgleichs für die ÖSHZ infolge der zeitlichen Begrenzung der Arbeitslosenunterstützung
Insgesamt hat dieser Ausgleich 3 Ziele: die steigenden Kosten der Antragsbearbeitung zu unterstützen, die Begleitung über den GPMI zu fördern und die berufliche Wiedereingliederung zu fördern.
Haushaltstechnisch ist dieser Ausgleich besonders bedeutend:
- 2026: 300 Millionen € + 6 Millionen € = 306 Millionen €
- 2027: 300 Millionen € + 476 Millionen € = 776 Millionen €
- 2028: 302 Millionen € + 310 Millionen € = 612 Millionen €
- 2029: 343 Millionen € + 39 Millionen € = 382 Millionen €
- 2030: 343 Millionen € + 11 Millionen € = 354 Millionen €
Unterstützung bei der Bewältigung des Anstiegs der Anträge
Die Regierung will die ÖSHZ bei der Verwaltungslast und den Personalkosten unterstützen, die sich aus dem Zustrom von Leistungsempfängern ergeben. Daher wurde beschlossen, den Zuschuss zur Deckung der Personalkosten zu verdoppeln (von 518 € auf 1.036 €).
Diese Erhöhung gilt für Personen, die infolge der Reform zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 30. Juni 2028 von der Arbeitslosenunterstützung ausgeschlossen werden.
Unterstützung der Begleitung zur Aktivierung über den GPMI
Derzeit wird, wenn die ÖSHZ mit einem Leistungsempfänger einen GPMI abschließen, der föderale Erstattungssatz des Eingliederungseinkommens um 10 % erhöht.
Mit dem Beschluss der Regierung wird ab dem 1. Januar 2028 ein Bonus-Malus-System für diese Erhöhung eingeführt, abhängig von der Anzahl der abgeschlossenen GPMI im Verhältnis zur Anzahl der Eingliederungseinkommen. Ziel dieser Maßnahme ist es, ÖSHZ zu unterstützen, die aktiv in die Begleitung zur Aktivierung investieren:
- 15 %, wenn mindestens 80 % der Leistungsempfänger einen GPMI abgeschlossen haben;
- 12,5 %, wenn zwischen 60 % und 80 % der Leistungsempfänger einen GPMI abgeschlossen haben;
- 10 %, wenn zwischen 40 % und 60 % der Leistungsempfänger einen GPMI abgeschlossen haben;
- 7,5 %, wenn zwischen 20 % und 40 % der Leistungsempfänger einen GPMI abgeschlossen haben;
- 5 %, wenn weniger als 20 % der Leistungsempfänger einen GPMI abgeschlossen haben.
Darüber hinaus möchte das föderale Regierungsabkommen den GPMI verallgemeinern. Derzeit ist dieser verpflichtend für Jugendliche unter 25 Jahren, arbeitsfähige Personen und Leistungsempfänger in prekären Situationen, die eine spezifische Begleitung benötigen. Derzeit profitiert etwas mehr als die Hälfte der Bezieher des Eingliederungseinkommens von einem GPMI.
Aber die Verallgemeinerung des GPMI reicht nicht aus. Er muss auch auf die berufliche Wiedereingliederung ausgerichtet sein. Deshalb führen wir zwei neue Bestimmungen im GPMI ein. Zum einen die Möglichkeit für Personen mit einem Suchtproblem, die Begleitung einer Entzugskur in den GPMI aufzunehmen, wenn diese von einem Arzt empfohlen wird. Zum anderen wird die Budgetberatung für verschuldete Personen zu einem verpflichtenden Bestandteil des GPMI.
Anreiz zur beruflichen Wiedereingliederung
Wenn eine Person mindestens ein Jahr lang kein Eingliederungseinkommen mehr erhält, weil sie über ein Berufseinkommen verfügt, und wenn diese Person während des Bezugs des Eingliederungseinkommens einen GPMI genossen hat, greift der Föderalstaat finanziell ein und erstattet ein Zwölftel des jährlichen Eingliederungseinkommens zum Haushaltssatz (das heißt 1.776,07 €).
4. Bemerkungen bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfs:
Bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs wurden mehrere Bemerkungen gemacht:
- Das Problem der Vorschüsse lösen
Die Regierung wird prüfen, ob es möglich ist, die Zahlungsstellen selbst Vorschüsse gewähren zu lassen. - Erweiterte Diplombedingungen für Sozialarbeiter
Angesichts bestimmter Schwierigkeiten bei der Einstellung neuer Sozialarbeiter wird der Königliche Erlass vom 11. Juli 2002 zur Regelung des Rechts auf soziale Eingliederung geändert, um die Diplombedingungen für Sozialarbeiter zu erweitern. - Kataster der Beihilfen und Sozialleistungen
Ziel ist es, im Programmgesetz (Anfangshaushalt 2026) eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um das Kataster der Sozialhilfen zu erstellen und alle Beihilfen und Leistungen zu begrenzen. Dies ist wesentlich, um sicherzustellen, dass Arbeit immer lohnender ist als die Anhäufung von Sozialhilfen. - Sozio-professionelle Immunisierung
Die Regierung möchte einen neuen Mechanismus einführen, um Arbeit lohnender zu machen (progressives System).