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Ende eines Hindernisses für die Teilnahme von Frauen an gesellschaftlichem Engagement

08/05/2026
Kurz gefasst

Das Verbot, Mutterschaftsurlaub mit lokalen politischen Mandaten oder Freiwilligenarbeit zu kombinieren, wird abgeschafft. Ab dem 15. Tag nach der Geburt können Frauen diese Mandate und Freiwilligenarbeit ausüben und dabei weiterhin ihre Leistungen erhalten. Diese Unvereinbarkeit bremste ihre Teilnahme an politischen Entscheidungen.

Die Ministerin für Selbstständige und KMU Eléonore SIMONET hat beschlossen, das derzeitige Verbot abzuschaffen, Mutterschaftsurlaub mit der Ausübung eines lokalen politischen Mandats und anderen Formen der Freiwilligenarbeit zu kombinieren.

Derzeit haben Frauen, die ein politisches Mandat oder eine Freiwilligentätigkeit ausüben, nämlich nur dann Anspruch auf Mutterschaftsleistungen, wenn sie diese Tätigkeiten unterbrechen. Diese Unvereinbarkeit stellt ein Hindernis für die Teilnahme von Frauen an politischen Entscheidungen und an Freiwilligenarbeit dar.

Der vom Ministerrat verabschiedete Text sieht vor, dass die Inhaberin ab dem 15ten Tag nach der Geburt Tätigkeiten wie Freiwilligenarbeit oder verschiedene abschließend aufgezählte politische Mandate (Gemeinderatsmitglied, Provinzialratsmitglied, Mitglied eines Polizeizonenrats usw.) ausüben kann.

Eine ähnliche Kombination wird auch für den Geburtsurlaub, den Adoptionsurlaub und den Urlaub für Pflegeeltern möglich sein (der hier sowohl für Mütter als auch für Väter gilt.)

Eléonore SIMONET: „Elternschaft darf niemals ein Hindernis sein, weder für die Karriere als Selbstständige noch für gesellschaftliches Engagement“.

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